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Wagenburg: Räumungsklage der Stadt erfolgreich

Das Landgericht Oldenburg hat der Klage gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau stattgegeben.

Das Landgericht Oldenburg hat der Klage gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau stattgegeben.
Foto: Anja Michaeli

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Oldenburg/am – In knapp fünf Minuten wurden am heutigen Morgen den Wagenburg-Bewohnern ihre vorletzten Hoffnungen genommen. Das Landgericht Oldenburg gab der Klage der Stadt Oldenburg gegen den Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens auf Räumung des Standplatzes am Stau statt. Nun bleibt den Wagenburglern nur noch die Möglichkeit Berufung gegen das Urteil einzulegen.

Bei dem Zivilverfahren wurde die Frage geklärt, ob eine ordentliche Kündigung seitens der Stadt Oldenburg rechtmäßig war. Über den Standplatz hatten die beiden Parteien einen Nutzungsvertrag über das Gelände geschlossen. Die Stadt kündigte diesen Vertrag im November 2012 auf. Eine Woche vor der Urteilsverkündung fand die mündliche Verhandlung statt (die Oldenburger Onlinezeitung berichtete).

Das Gericht hat die ausgesprochene (ordentliche) Kündigung als wirksam erachtet, so dass das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum 28. Februar 2013 beendet worden sei. Da die ordentliche Kündigung keines besonderen Grundes bedürfe, sei es für die Entscheidung nicht darauf angekommen, ob daneben auch die Voraussetzungen für ein vertraglich vereinbartes Sonderkündigungsrecht der Stadt vorlagen, heißt es in der Begründung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Berufung hat der Verein zur Förderung selbstbestimmten Lebens noch nicht entschieden. „Wir müssen jetzt weiter mit der Politik verhandeln“, sagt Jörg Skyba. Der Verein hoffe darauf, dass die Vertragsbedingungen für einen neuen Standplatz auf dem ehemaligen Fliegerhorst noch verbessert werden. Als größte Probleme sieht der Verein die Höhe des Pachtzins und die geforderten Erschließungskosten (die Oldenburger Onlinezeitung berichtete). Sollte dies nicht gelingen, sei das ganze Projekt Wagenburg gefährdet. „Auf die vorliegenden Bedingungen kann sich die Gruppe nicht einlassen“, so Skyba.

Die Stadtverwaltung wird zunächst abwarten, ob es zu einem Berufungsverfahren kommt. Es seien nach dem Urteil auch noch einige Fragen zu klären, die sich auf eine Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher beziehen. Außerdem sei der Ausbau der Promenade aus bautechnischen Gründen nicht soweit fortgeschritten, dass eine Bauzufahrtsstraße über den Wagenburgstandort sofort notwendig sei. „Wir planen keinen Schnellschuss“, sagt Stadtsprecher Andreas van Hoven. Damit wolle die Stadt aber auf jeden Fall noch in diesem Jahr anfangen.

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