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Weiterhin Tempo 20 vor dem Stadtmuseum

Die seit dem Wochenende von der Stadt Oldenburg verhängte Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Stundenkilometer bleibt bestehen.

Die VWG-Busse halten sich penibel an die Tempo 20-Vorschrift.
Foto: Anja Michaeli

Oldenburg (zb) Die seit dem Wochenende von der Stadt Oldenburg verhängte Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 Stundenkilometer auf der Straße Am Stadtmuseum zwischen 91er-Straße und Lappankreuzung bleibt weiterhin bestehen. Grund sind statische Mängel in der Tiefgarage City Center Oldenburg (CCO), die zuvor von einem unabhängigen Gutachter entdeckt worden waren. In der Tiefgarage selbst dürfen rund 125 Stellplätze von 500 derzeit nicht genutzt werden.

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Im Rahmen eines kürzlich stattgefundenen Betreiberwechsels, die Immobilie gehört gegenwärtig der US-Investmentgesellschaft Blackstone, waren Schäden an der Tiefgarage festgestellt worden. Es ist zu vermuten, dass über Jahre Wasser in die Fugen der Deckenkonstruktion eingedrungen ist. Daraufhin ist die städtische Bauverwaltung informiert worden, die wiederum einen Prüfstatiker bestellte. Der hatte empfohlen, die Lasten sofort zu verringern, die durch den Verkehr auf die unter der Straße liegende Tiefgarage, ausgeübt werden. Immerhin fahren hier täglich rund 26.000 Fahrzeuge. Lkw über 30 Tonnen dürfen derzeit die Straße nicht passieren.

Um eine Verbesserung der Statik zu erreichen, sollen Stützen in die Tiefgarage eingebaut werden, erklärte die städtische Pressestelle auf Nachfrage. Allerdings muss exakt berechnet werden, wo die Stützen installiert werden. Wie lange das dauern wird, ist derzeit unklar. Die Tiefgarage als auch das dazugehörige City Center sind 1965 von der Kaufhauskette Hertie gebaut worden.

Angesichts der Tatsache, dass die Stadt ihrerseits nichts tut, um die angeordnete Schrittgeschwindigkeit durchzusetzen, muss davon ausgegangen werden, dass die Lage nicht allzu kritisch ist. Den meisten Autofahrern erschließt sich die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht. Weit und breit keine Baustelle und eine vollkommen intakte Fahrbahn ist für die meisten Verkehrsteilnehmer kein Grund, die aufgestellten Schilder ernst zu nehmen. Lediglich die VWG-Busse halten sich an die Auflage. Laut Stadtsprecher Reinhard Schenke ist nicht vorgesehen, die Geschwindigkeit an dieser Stelle zu kontrollieren.

In Oldenburg gibt es bis auf die Garage am ZOB nur privat betriebene Parkhäuser und Tiefgaragen. Da stellt sich für die Nutzer angesichts der aktuellen Situation die Frage, ob sie sicher sind. „In Mittel- und Großgaragen mit einer Nutzfläche von über 100 Quadratmetern müssen technische Anlagen wie zum Beispiel Lüftungsanlage, Brandmeldeanlage oder Feuerlöscheinrichtungen regelmäßig, in Abständen von nicht mehr als drei Jahren, von bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Diese Überprüfung liegt im Verantwortungsbereich des Eigentümers. Eine regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustandes einer Tiefgarage durch die Bauordnung ist bauordnungsrechtlich nicht vorgeschrieben“, klärt Stadtsprecher Reinhard Schenke auf und fügt hinzu: „Für den Zustand der baulichen Anlage, in diesem Fall der Tiefgarage, ist immer der Eigentümer beziehungsweise der Betreiber der Anlage verantwortlich.“

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