Oldenburg (red) – Das Thema „Neuregelung der Altpapierentsorgung in der Stadt Oldenburg“ will die Gruppe CDU/FW-BFO auf die Tagesordnung des nächsten Werksausschusses „Abfallwirtschaftsbetrieb“ setzen. Er findet am Montag, 23. September, 17 Uhr im Alten Rathaus statt. Folgende Fragen sollen dazu beantwortet werden:
1. Wir bitten um Vorlage einer vollständigen Fassung der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung der Satzung über die Abfallwirtschaft der Stadt Oldenburg.
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2. Die Stadtverwaltung hat die Liste der Straßen veröffentlicht, in denen die Abfuhr mittels eines Seitenladers erfolgen soll. Wir bitten um Erstellung einer Karte der Stadt Oldenburg, auf der die entsprechenden Straßen markiert sind. Dies soll der Übersichtlichkeit dienen.
3. Die Stadtverwaltung hat mitgeteilt, dass auch bei der Abholung des Altpapiers durch Seitenlader neben den Tonnen stehende Kartons etc. mitgenommen werden sollen. Vor dem Hintergrund, dass der Einsatz der Seitenlader im Bereich der Personalkosten zu niedrigen Ausgaben führen soll: Wenn, wovon wir ausgehen, keine zweite/r Beschäftigte/r mit dem Seitenlader mitfährt, muss die/der Beschäftigte/r aussteigen und die Kartons manuell aufladen. Wie wirkt sich die Zusage auf die Abfuhrkosten je Tonne aus?
4. Nach Auskunft der Stadtverwaltung sollen die Seitenlader auch zur Abfuhr von Rest- und Biomüll eingesetzt werden. Müssen die Seitenlader zwischen den einzelnen Abfuhren gewaschen werden? Welche Kosten verursacht dies?
5. Welche Einsparungen im Personalbereich bringt die Abfuhr von Rest- und Biomüll durch die Seitenlader mit sich?
6. Hat die Stadtverwaltung bei der Festlegung des Abfuhrgebietes der Seitenlader auf die nach dem Abstellen der Altpapiertonne verbleibende Breite des Gehweges geachtet? Ist an jeder Stelle gewährleistet, dass gerade behinderte Bürgerinnen und Bürger mit Rollstuhl passieren können?
7. Hat die Stadtverwaltung vor, im Bereich der Abfuhrgebiete der Seitenlader Halteverbote zu erlassen, um eine Abfuhr durch Seitenlader zu ermöglichen. Wenn ja, in welchen Straßen ist dies der Fall?
8. Gegenüber Bürgerinnen und Bürger ist durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung die Auskunft erteilt worden, dass die städtischen Tonnen zur Altpapierentsorgung abgenommen werden müssten. Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Stadtverwaltung zu dieser Einschätzung gelangt? Wir bitten um Vorlage des entsprechenden verwaltungsinternen Gutachtens. Ist es für den Fall, dass die gewerbliche Altpapiersammlung der ARGE weiterhin erlaubt ist, nicht bürgerfreundlicher und zweckmäßiger den Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlmöglichkeit zu geben?
9. Ist es in diesem Zusammenhang richtig, dass es einen Anschluss- und Benutzungszwang nicht gibt, wenn Altpapier auch einer gewerblichen Sammlung überlassen werden kann? Wenn die Stadtverwaltung von einem Anschluss- und Benutzungszwang ausgeht: Wie erklärt die Stadtverwaltung den Unterschied zur Biotonne? Dort gibt es bei anderweitigen Verwertungsmöglichkeiten, wie z. B. durch einen Komposthaufen, keine Annahmepflicht einer grünen Tonne. Auch Gebühren fallen nicht an.
10. Wie ist der Stand des Verwaltungsverfahrens zu Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung durch die ARGE? Wann ist mit einer Entscheidung des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz zu rechnen?
11. Wie ist die Anlieferung der städtischen Altpapiertonnen bei den Bürgerinnen und Bürgern geplant? Wird zuvor der Bedarf bei den Bürgerinnen und Bürgern abgefragt? Wird den Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gegeben, Rechtsmittel gegen die Anlieferung einzulegen? Werden die Tonnen einfach auf dem Grundstück abgestellt oder erfolgt einen entsprechende Absprache mit dem Grundstückseigentümer?
12. Die Stadtverwaltung beruft sich bei ihrer Behauptung, die ARGE hätte auf die gewerbliche Altpapiersammlung über 2013 hinaus verzichtet, auf einen Vertrag aus dem Jahre 2011. Wir bitten um Vorlage des entsprechenden Vertrages.