Oldenburg (zb) Wenn im nächsten Jahr im September ein neuer Oberbürgermeister für die Stadt Oldenburg gewählt wird, dauert dessen Amtszeit sieben Jahre.
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Der Grund dafür ist das neue Gesetz, das der Niedersächsische Landtag jetzt verabschiedet hat. Danach dauert die Amtszeit von Bürgermeistern künftig nur noch fünf statt acht Jahre. Allerdings will man zuvor erreichen, dass Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahlen zeitgleich stattfinden. Um diese Synchronisation zu erreichen, dauert die Amtszeit des neuen Oldenburger Bürgermeisters sieben Jahre.
In den vergangenen Jahren wurde das Kommunalrecht mehrfach geändert. Zunächst machte sich die SPD-Regierung ans Werk. Sie sorgte für die Eingleisigkeit in niedersächsischen Rathäusern. Statt eines vom Rat gewählten ehrenamtlichen Oberbürgermeisters und eines hauptamtlichen Oberstadtdirektors wurde der Oberbürgermeister ab sofort von den Bürgern direkt gewählt und bildete die alleinige Rathausspitze.
In Oldenburg trat der Fall bereits 1996 ein. Seinerzeit löste der CDU-Kandidat Jürgen Poeschel den SPD-Oberbürgermeister Dieter Holzapfel ab. Fünf Jahre später schaffte Dietmar Schütz (SPD) den Einzug an die Rathausspitze und wurde 2006 vom amtierenden parteilosen Oberbürgermeister Gerd Schwandner, der von der CDU nominiert wurde, abgelöst. Weil die CDU/FDP-Regierung in Hannover zwischenzeitlich die Kommunalverfassung geändert hatte, betrug die Amtszeit von Schwandner ab sofort acht Jahre. Der neue Rat wurde 2011 bis 2016 gewählt. 2021 ist somit die erste gemeinsame Wahl von Rat und Oberbürgermeister in Oldenburg wieder möglich. So will es auch die neue Landesregierung. Bis 2021 sollen die Wahlen von Rat und Oberbürgermeister synchronisiert sein.
Bislang hat nur Jürgen Krogmann (SPD), Landtagsabgeordneter und Mitglied des Oldenburger Stadtrates, seinen Hut für die Oberbürgermeisterwahl in den Ring geworfen. Die CDU hat die Oberbürgermeisterstelle ausgeschrieben, weil Schwandner nicht wieder antritt. Was die anderen Ratsfraktionen tun, ist bislang unklar. Unklar ist auch der Tag der Wahl. Darüber müssen sich die Ratsfraktionen noch einig werden.