Oldenburg (Michael Exner) Wer immer es wird, Oldenburgs nächster Oberbürgermeister steht nur noch vor fünf Jahren Amtszeit. Die ist so kurz wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr. Der letzte Rathaus-Chef mit dieser Amtszeit wurde 2001 gewählt (und wie es Oldenburger Tradition entspricht, fünf Jahre später abgewählt). Geschuldet ist das Wechselspiel dem Kommunalrecht, das die Parteien in unterschiedlichen Konstellationen der Landesregierung quasi im Dreivierteltakt geändert haben.
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Oldenburg zählte zu den ersten Städten, die 1996 im Rahmen der neuen Kommunalverfassung (zu Zeiten einer SPD-Alleinregierung in Hannover) bei der Rathausneuordnung umstiegen: von der zweigleisigen (hauptamtlicher vom Rat gewählter Oberstadtdirektor als Chef der Verwaltung und ehrenamtlicher Oberbürgermeister als Vorsitzender des Rates) zur eingleisigen Rathausspitze (hauptamtlicher und direkt gewählter Oberbürgermeister als Verwaltungs-Chef). Das passte damals gut, weil in der Stadt die Amtszeit des Oberstadtdirektors ohnehin zu Ende ging.
Der erste Oberbürgermeister, Christdemokrat Jürgen Poeschel, wurde auf fünf Jahre gewählt – wie der Rat, so dass die Amtszeiten synchronisiert waren. Im Unterschied zu früher, als der Oberbürgermeister vom Rat gewählt wurde und so auch eine politische Mehrheit repräsentierte, ermöglichte die neue Form der direkten Wahl unterschiedliche Farben bei OB und Ratsmehrheit. Die Stadt hat damit in mehreren Ratsperioden teils schmerzhafte Erfahrungen gemacht.
Auch der zweite Oberbürgermeister, Sozialdemokrat Dietmar Schütz, wurde 2001 gemeinsam mit dem Rat auf eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. 2005 (in Hannover regierte damals Schwarz/Gelb) änderte der Landtag die Kommunalverfassung: Fortan galt für Oberbürgermeister (und Landräte etc.) eine achtjährige Amtszeit – was die Perioden von Rat und Rathaus-Chef zwangsläufig auseinanderführte.
Der Nachfolger des abgewählten Schütz, der parteilose, aber von der CDU nominierte und (in der Stichwahl) von den Grünen unterstützte Gerd Schwandner wurde 2006 mit dem Rat, aber im Unterschied zu dem bis Oktober 2014 gewählt. 2011 wurde ein neuer Rat (bis 2016) gewählt – erstmals ohne Wahl des Oberbürgermeisters.
Mit dem erneuten Farbenwechsel der Landesregierung 2013 (dort regierte damals Rot/Grün) wurde die Kommunalverfassung wieder geändert. Oberbürgermeister (und alle anderen Verwaltungs-Chefs) kehrten zu fünf Jahren Amtszeit zurück, die Wahlen von Rat und OB wurden synchronisiert. Das sollte bis 2021 abgeschlossen sein. Aus diesem Grund wurde der aktuelle Oberbürgermeister, Sozialdemokrat Jürgen Krogmann, 2014 für sieben Jahre gewählt.
Krogmann tritt im September wieder an. Sollte er gewinnen, würde er nicht nur einen Rekord in Sachen Amtszeit aufstellen. Er hätte auch das „Oldenburger Gesetz“ gebrochen, demzufolge kein (eingleisiger) Oberbürgermeister mehr als eine Amtszeit übersteht. Dieses Gesetz gilt seit 25, nimmt man die vorangegangene Zeit der ehrenamtlichen hinzu, sogar seit 40 Jahren. Der letzte Oberbürgermeister, der mehr als eine Amtsperiode absolvierte, schied 1981 aus dem Amt, weil er (damals gleichzeitig mit seiner Partei) abgewählt wurde – natürlich.