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Straßenausbaubeiträge: Suche nach Alternativen

Anlieger des Sandwegs beziehungsweise der Schulstraße fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Der Ausbau der beiden Straßen ist in Planung.

Anlieger des Sandwegs beziehungsweise der Schulstraße fordern die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Der Ausbau der beiden Straßen ist in Planung.
Foto: Christian Kruse

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Oldenburg (am) – Nach dem Vorstoß der CDU-Fraktion die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen und dem Widerspruch von Bündnis90/Die Grünen melden sich jetzt die FDP Oldenburg und die Gruppe Die Linke/Piratenpartei zu Wort. Die FDP fordert eine Umverteilung der Beiträge, Die Linke/Piratenpartei mehr Informationen über Alternativen. Mit dem Ziel einer Umverteilung der Straßenausbaubeiträge beschäftigt sich auch die niedersächsische Landesregierung. Das niedersächsische Kommunalabgabengesetz soll um die sogenannten wiederkehrenden Straßenbaubeiträge erweitert werden.

Oldenburger Liberale fordert solidarische Umverteilung

Die Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge sei ungerecht und nicht mehr zeitgemäß. Mit der Sanierung oder dem Ausbau von städtischen Straßen würden Grundstückseigentümer einseitig und in erheblichem Umfang belastet, obwohl der Ausbau häufig auch mit Nachteilen verbunden ist (zum Beispiel erhöhtes Verkehrsaufkommen, Zunahme von Lärm etc.). Die Beträge, die nach der derzeit geltenden Regelung in Oldenburg üblicherweise zwischen 10.000 und 30.000 Euro betragen, könnten einzelne Bürger in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten bringen. „Als äußerst ungerecht empfinden Grundstücksbesitzer die einmaligen Ausbaubeiträge, da sie die Straße nicht alleine nutzen und bereits durch Grundsteuern belastet werden, die der Stadtrat zuletzt auch noch angehoben hat“, sagt die Kreisvorsitzende Dr. Christiane Ratjen-Damerau. „Mit welcher Rechtfertigung werden hier beispielsweise Bürger zwangsweise zu Abgaben verpflichtet, obwohl sie gar kein Auto besitzen?“

„Wir plädieren für die Abschaffung der bisherigen Regelung, einmalige Ausbaubeiträge von den direkt betroffenen Grundstückseigentümern zu verlangen. Vielmehr sollte an die Stelle der alten Regelung ein Umlageverfahren treten, das die Kosten solidarisch auf alle betroffenen Straßennutzer verteilt“, teilt die FDP Oldenburg mit. „Allerdings fordern wir in der notwendigen Debatte eine Übergangsregelung, um Doppelzahlungen zu vermeiden.“ Der Personenkreis, der Ausbaubeiträge gerade gezahlt hat, solle von den zukünftig jährlich zu entrichtenden Umlagezahlungen teilweise befreit werden. „Da sich das niedersächsische Kommunalabgabengesetz derzeit in einem Novellierungsverfahren befindet, das Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten des Straßenausbaus haben wird, fordern wir einen befristeten Stop der Ausbaubeiträge seitens der Stadtverwaltung.“

Die Linke warnt: kein Schnellschuss

Tatsache sei, dass die Anliegerbeiträge extrem hoch ausfallen könnten, so die Gruppe Die Linke/Piratenpartei. Ihre Höhe hänge oftmals von Faktoren ab, die kaum nachvollziehbar seien, so dass die gegenwärtige Beitragssatzung oftmals als ungerecht empfunden wird. „Für Einfamilienhausbesitzer mit geringem Einkommen kann die Anwendung der bestehenden Satzung zu schweren sozialen Härten führen“, sagt der Linke-Fraktionsvorsitzende Hans-Henning Adler.

Um sich dem Thema seriös zu nähern, müsste die Verwaltung aber erst einmal aufgefordert werden, mögliche Alternativen vorzustellen und die jeweiligen Einnahmeausfälle für die Stadt zu berechnen, so die Gruppe in einer Mitteilung an die Presse. Weiter wäre es notwendig, die Erfahrungen in anderen Städten und Gemeinden Niedersachsens auszuwerten. Das ist aber alles vor dem Haushaltsbeschluss 2016, der noch in diesem Monat vom Rat gefasst werden soll, schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich. „Der Vorstoß der CDU-Fraktion bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Haushalts 2016 die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, ist ein populistischer Schnellschuss, den die CDU-Fraktion allein deshalb abgefeuert hat, um zum letzten Haushalt vor der Kommunalwahl 2016 zu punkten“, beurteilt Hans-Henning Adler den CDU-Vorschlag. Das Thema solle deshalb erst Anfang 2016 in den Ausschüssen behandelt werden.

Mehr Informationen

Die Kommunen in Niedersachsen entscheiden, wer für Erneuerungs- und Ausbaumaßnahmen der Straßen bezahlen muss. Rund ein Drittel der Gemeinden verzichten auf Straßenausbaubeiträge und ziehen Steuern (zum Beispiel Grundsteuer) zur Finanzierung heran. 600 Gemeinden richten sich nach der Satzung.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Die Umlegung der Kosten auf die Anlieger von Straßen, die ausgebaut beziehungsweise saniert werden sollen, stößt immer wieder auf Schwierigkeiten und führt zu großen Protesten. Vor ein paar Jahren haben sich einige Bundesländer dazu entschieden, die sogenannten wiederkehrenden Straßenbaubeiträge einzuführen. 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass diese Art der Erhebung rechtens sei. Die niedersächsische Landesregierung hat im November beschlossen, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabegesetzes (NKAG) freizugeben. Diese Beiträge können für den Straßenausbau im gesamten Gemeindegebiet oder in einem Ortsteil von den Grundstückseigentümer als Solidargemeinschaft für ein bestimmtes Gebiet erhoben werden und müssen nicht ausschließlich von den Anliegern der auszubauenden Straßen gezahlt werden. Die Kostenlast soll auf mehr Schultern verteilt werden und die einzelnen Beiträge sind kleiner als die einmalig zu zahlende Summe, die jährliche Umlage ist weniger belastend. Befürworter finden, dass alle die Straßen nutzen, dann auch alle zahlen. Kritiker meinen, dass die Beitragslast nur über Jahre gestreckt würde und schlecht zu berechnen sei. Der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen sieht die Gefahr, dass die Last an die Mieter weitergereicht würde – als Betriebskosten.

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