Oldenburg (zb) Wie geht es weiter mit der Altpapiersammlung in Oldenburg? Dazu lagen dem städtischen Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb in der jüngsten Sitzung gleich drei Anträge vor, über die beraten und abgestimmt wurde.
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Im Vorfeld wollte die Landes-FDP wissen, inwieweit eine Untersagung der Sammeltätigkeit eines privaten Unternehmers mit der Begründung der nicht kostendeckenden eigenen Sammlung nach Auffassung der Landesregierung gerechtfertigt ist? Dazu erklärte Stefan Wenzel (Die Grünen), Niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz: „Die Frage kann nicht pauschal, sondern nur im konkreten Einzelfall beantwortet werden. Der Umstand mangelnder Kostendeckung kommunaler Sammlungen begründet für sich allein nicht zwingend die Annahme einer Gefährdung der Gebührenstabilität im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 KrWG. Ferner vermag die Gefährdung der Gebührenstabilität dann nicht zur Untersagung der gewerblichen Sammlung führen, wenn die vom gewerblichen Sammler angebotene Sammlung und Verwertung der Abfälle wesentlich leistungsfähiger ist als die vom örE angebotene oder geplante (§ 17 Abs.3 Satz 4 KrWG).“
Die FDP-Ratsfraktion interessierte sich für eine Einschätzung der Dezernentin Silke Meyn. Die erklärte lediglich, dass nicht sie, sondern ihre Kollegin Gabriele Nießen von der Unteren Abfallbehörde dafür zuständig sei. Sie könne dazu gegenwärtig nichts sagen und verwies auf den Verwaltungsausschuss am 12. Mai. Dort würde es zum Thema Altpapiersammlung einen Bericht geben.
Hans-Richard Schwartz von der FDP reagierte verwundert, weil es seiner Ansicht nach keinen Grund geben würde, das Thema Altpapiersammlung in dem nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss zu beraten. „Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie der Stand der Altpapiersammlung ist. Deshalb gehört das Thema in den Allgemeinen Ausschuss.“, forderte er. „Sie haben Recht, auch die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf“, erklärte Ausschussvorsitzender Jonas Höpken (Die Linke).
Bernd Bischof von der SPD merkte an, dass Schwartz die Sachlage einseitig darstellen würde. „Es geht hier nicht primär ums Geld verdienen, sondern darum, eine kommunale Aufgabe wieder zurück zu holen.“ Dem widersprachen alle anderen Fraktionen. „Die Altpapiersammlung wurde beschlossen, um selbst den Profit zu haben“, erklärte Klaus Raschke von der CDU. Auch Höpken räumte ein, es ginge um finanzielle Aspekte. „Es geht um ein lukratives Geschäft“, meinte auch Kurt Bernhardt von den Grünen, der sogar von einem „Machtkampf“ sprach. Für seine Fraktion sei deshalb klar, die Interessen des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) zu vertreten. Dennoch erinnerte Höpken daran, dass die Untere Abfallbehörde, also Gabriele Nießen, zu entscheiden habe. „Dieser Ausschuss ist nicht zuständig.“ Das sah die Mehrheit genauso, weshalb der Antrag abgelehnt wurde.
Auch der zweite Antrag der FDP, mit der Arbeitsgemeinschaft duales Systeme Oldenburg (Arge) Gespräche aufzunehmen, um zu einer einvernehmlichen Lösung der Altpapier-Problematik beizutragen und sich möglicherweise eines Mediationsverfahrens zu bedienen, stieß auf Ablehnung. Schwartz sprach davon, „dass sich die Ratsmehrheit in eine Wagenburgmentalität begeben hat. Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand.“ Er befürchtet eine Untersagung durch die Stadt, die ziemlich sicher eine Klage der Arge nach sich ziehen würde, die vier bis fünf Jahre dauern könne. „Es ist höchste Zeit, sich an einen Tisch zu setzen“, meinte er.
„Mir ist nicht klar, worauf sie hinaus wollen“, entgegnete Bernhardt. „Die Sachlage ist klar, der AWB darf sammeln, ob die Arge sammeln darf, kann hingegen nur ein Gericht klären.“
Höpken meinte, „hier vertreten zwei Seiten ihre Interessen, es handelt sich aber nicht um Eheleute, die an einen Tisch gehören.“ Außerdem würden die Zahlen über die Altpapiermenge demnächst ohnehin bekannt gegeben.
„Zu diesem Zeitpunkt, wo in Kürze über eine Untersagung entschieden wird, ist ein solches Gesprächsangebot, wie die FDP es vorschlägt, nicht nachvollziehbar“, meinte Bischof. Raschke erinnerte hingegen an die komplizierte Rechtslage und das Angebot der Arge, die Seitenlader und die blauen Tonnen der Stadt abkaufen zu wollen. Bislang habe die Stadt von der Arge schließlich auch einen Geldbetrag erhalten. So könne es auch in Zukunft sein. Darüber sollte man sprechen. Die Mehrheit blieb bei ihrer Haltung und lehnte den FDP-Antrag ab.
Schließlich ging es noch um einen Antrag der Grünen, die einen Sachstandsbericht haben wollten. Primär ging es um die vom AWB eingesammelte Menge und um die Frage, ob bei einer nicht ausreichenden Papiermenge die Gefahr einer Gebührenerhöhung bestehe.
„Ich kann ihnen die Zahl gerne nennen, aber das wäre zum jetzigen Zeitpunkt unklug“, antwortete Meyn. „Wir befinden uns gegenwärtig in einem schwebenden Verfahren, in das ich nicht eingreifen will.“ Daraufhin zog Bernhardt seinen Antrag prompt zurück und beantragte die Vertagung. Unverständlich für FDP und CDU. „Die Grünen sind doch sonst immer für Transparenz und Bürgerfreundlichkeit. Wieso hier nicht?“, wollte Schwartz wissen. Man wolle abwarten, „um einen positiven Effekt für die Altpapiersammlung zu erzielen“, erklärte Bernhardt. „Ich bin überrascht von ihrer Haltung“, erwiderte Schwartz und bestand auf der Auskunft durch die Verwaltung. Sie sind laut Geschäftsordnung dazu verpflichtet, uns Auskunft zu geben“, erklärte er in Richtung der Dezernentin. Raschke pflichtete ihm bei.
Dazu kam es nicht, weil Höpken daraufhin über den Antrag auf Vertagung abstimmen ließ, der mehrheitlich angenommen wurde. Unter dem nächsten Tagesordnungspunkt „Anfrage“ stellte Schwartz die Frage nach der bislang gesammelten Papiermenge und verwies erneut auf die Auskunftspflicht der Verwaltung. Daraufhin erinnerte ihn der Ausschussvorsitzende an den soeben beschlossenen Antrag und die Dezernentin wiederholte sich, ungern etwas zu den Zahlen sagen zu wollen. Dabei blieb es. Ob über die Zahlen zur städtischen Papiersammlung tatsächlich im Allgemeinen Ausschuss berichtet wird, ist derzeit unklar. Es gibt inzwischen einen Dringlichkeitsantrag der CDU, die darauf besteht.
Es soll inzwischen einen Brief der Unteren Abfallbehörde an die Arge geben, wonach es noch eine andere Lösung als eine Untersagung geben soll. Doch die soll unannehmbar sein. Die Arge wollte sich dazu auf Nachfrage der OOZ nicht äußern.