Anmeldungen an den Berufsbildenden Schulen zukünftig online
Oldenburg (pm) Die Anmeldung für das Schuljahr 2019/20 an den vier Berufsbildenden Schulen der Stadt Oldenburg erfolgen ab dem 1. Februar ausschließlich online. Die Berufsbildenden Schulen führen hierzu zusammen mit der Stadt Oldenburg das Programm „Schüler Online“ ein, das bereits flächendeckend in Nordrhein-Westfalen sowie in verschiedenen Landkreisen und Städten in Niedersachsen erfolgreich eingesetzt wird.
Anzeige
Mit der Einführung des Programms wird das gesamte Anmeldeverfahren für alle Beteiligten erleichtert. Hierzu werden von den Berufsbildenden Schulen sämtliche Bildungsangebote sowie Beschreibungen zu den einzelnen Bildungsgängen erfasst und regelmäßig überarbeitet. Dieses ermöglicht den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten eine schnelle und umfassende Information. Sie können sich anzeigen lassen, welche Bildungsgänge zu ihren Wünschen und zum erreichten Schulabschluss passen und sich anschließend online schnell und unbürokratisch an den verschiedenen Vollzeitschulformen anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung ist es möglich, jederzeit den Stand des Verfahrens zu verfolgen. Fehlende Unterlagen werden direkt über das Programm angefordert. Die Berufsbildenden Schulen können nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die Zusagen bzw. Absagen direkt über „Schüler Online“ erteilen. Sie erhalten so unverzüglich einen Überblick über nicht aufgenommene Schülerinnen und Schüler und können diese zielgerichtet weiter beraten.
Auch die Anmeldung für die Bildungsgänge der Berufsschule (Teilzeitform) wird mit Einführung des Programms nur noch online möglich sein. Hierzu melden die Ausbildungsbetriebe ihre Auszubildenden über „Schüler Online“ bei der zuständigen Berufsbildenden Schule an. Die Anmeldung kann weiterhin ganzjährig erfolgen.
Die Anmeldung ist unter www.bbs-ol.de/anmeldung oder über die jeweilige Website der Berufsbildenden Schulen möglich.
1 Kommentar
AUSSCHLIESSLICH online? Es soll immer noch Menschen geben, die das, z.B. aus finanziellen Gründen, nicht können oder aus anderen Gründen nicht wollen. Hier ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes gegeben. Man kann nur raten, in solchen Fällen sofort rechtlich einzuschreiten. Wenn es schon in den Schulverwaltungen mit dem Denken nicht mehr klappt…