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Online-Versteigerung startet wieder

Eine große Menge an Handys werden online versteigert.

Eine große Menge an Handys werden online versteigert.
Foto: Stadt Oldenburg

Oldenburg (pm) Das Fundbüro der Stadt Oldenburg versteigert ab Freitag, 4. Dezember, bis Sonntag, 13. Dezember, online wieder attraktive Fundsachen. Unter den virtuellen Hammer kommen überwiegend elektronische Geräte – das Angebot reicht von Smartphones über Tablets bis hin zu Kameras und Werkzeugen. Bei den Gegenständen handelt es sich um Fundsachen, die nicht innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten abgeholt wurden. Interessierte können sich die Fundsachen bereits auf www.oldenburg.de/fundbuero ansehen.

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Und so funktioniert die Online-Auktion: Die Versteigerung beginnt mit einem festgesetzten Mindestbetrag. Als Bieterinnen und Bieter zugelassen sind nur „unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen“. Wer mitbieten möchte, muss sich auf der Internetseite www.zoll-auktion.de einmalig mit vollständiger Anschrift und einer gültigen E-Mail-Adresse registrieren. Nach der Registrierung erhalten die Interessenten eine E-Mail mit einem Link, über den sie die Registrierung bestätigen müssen. Danach sind sie bei der „Zoll-Auktion“ freigeschaltet.

Das bei Ende der Versteigerung vorliegende Höchstgebot bekommt den Zuschlag. Wer das letzte zulässige Höchstgebot abgegeben hat, wird per E-Mail informiert. Am folgenden Werktag erhält die Höchstbietende beziehungsweise der Höchstbietende zudem eine E-Mail des Fundbüros. Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. Nach Geldeingang auf dem Konto der Stadt Oldenburg kann mit dem Fundbüro ein Termin zur Abholung des ersteigerten Gegenstands vereinbart werden. Auf die Fundsachen gibt es keine Garantie und keine Gewährleistung. Auch ein Umtausch oder Rücktritt vom Kauf ist nicht möglich.

Für den Fall, dass Besitzerinnen oder Besitzer einer Fundsache in der Liste ihr Hab und Gut entdecken, können sie sich bis Donnerstag, 10. Dezember, an das Fundbüro per E-Mail unter fundbuero@stadt-oldenburg.de wenden.

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1 Kommentar

  1. Markus
    2. Dezember 2020 um 13.48 — Antworten

    Ganz wichtig bei iOS-Geräten: sollten diese mit einer Apple-ID-Sperre versehen sein lassen diese sich nicht verwenden, sondern müssen vom Hersteller freigeschaltet werden. Das werden sie aber nicht in jedem Fall.
    Selbst zugelassene Werkstätten können diese Sperre NICHT entfernen.

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