Bericht: Berufsbezogene Impfpflicht greift nicht ab 16. März
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Bundesregierung räumt erstmals klar ein, dass die berufsbezogene Impfpflicht ab dem 16. März nicht konsequent umgesetzt werden kann. Vorerst könnten auch nach dem 16. März Ungeimpfte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Portal „Business Insider“ am Montag.
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Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“. Dabei würden alle „Umstände des Einzelfalles“ berücksichtigt werden. Der Sprecher weiter: „Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden.“ Eigentlich gilt ab 16. März, dass alle Mitarbeiter in Pflege- und medizinischen Berufen entweder genesen oder vollständig geimpft sein müssen.
Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen. So hatten Gesundheitsämter in Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Berlin bereits angekündigt, mit dieser Überprüfungsaufgabe überfordert zu sein und die Impfpflicht nicht durchsetzen zu können. Dafür hätten die Gesundheitsämter weder personell noch fachlich ausreichende Ressourcen.
Auf der Problem der fehlenden konsequenten Umsetzbarkeit will das Bundesgesundheitsministerium mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten reagieren. Einen entsprechenden Antrag präsentierte das Ministerium von Karl Lauterbach (SPD) auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag, schreibt das Portal unter Berufung auf einen entsprechenden Antrag. Demnach ist angedacht, „möglichst flächendeckende Impfquoten-Monitorings in den genannten Einrichtungen“ durchzuführen. Heißt: Die Länder sollen jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen- und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln.
In denjenigen Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote, soll es dem Antrag zufolge dann die Aufgabe der Länder sein, „erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten“. Der Bund soll diese dabei unterstützen, indem er eine „neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt“ und den Ländern den Impfstoff von Novavax „schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt“.
Foto: Krankenhausflur, über dts Nachrichtenagentur
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