Nachrichten

Bernhard Schlink: Kirchenaustritt sollte gegenüber Kirche erklärt werden

Katholischer Pfarrer in einer Messe, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Jurist und Schriftsteller Bernhard Schlink hat gefordert, dass der Kirchenaustritt künftig auf den Pfarrämtern statt, wie bislang, auf den Standesämtern oder bei den Amtsgerichten erklärt werden solle. "Wo ein zwischenmenschliches Verhältnis ernst genommen wird, wird es nicht beendet, indem eine Stelle, die mit dem zwischenmenschlichen Verhältnis nichts zu tun hat, angerufen wird", sagte Schlink der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Auf diese Weise könnten die Kirchen einen besseren Eindruck davon erlangen, aus welchen Gründen ihre Mitglieder sich von ihnen abwenden und die Entscheidung möglicherweise noch umkehren.

Anzeige

Jedenfalls blieben sie durch ein aufmerksames und zugewandtes Gespräch in guter Erinnerung, so der Schriftsteller weiter. Zwar dürfe niemand gegen seinen Willen in eine Diskussion verstrickt werden. Aber viele Austrittswillige hätten ohnehin das Bedürfnis, ihren Austritt zu begründen oder über seinen Anlass zu diskutieren. Dieses Bedürfnis könne von den derzeit zuständigen Behörden aber nicht befriedigt werden, so der Jurist. Ein Recht darauf, bereits beim Akt des Austritts vom Kontakt mit den Kirchen verschont zu bleiben, gebe es nicht. Umgekehrt stünde auch das Kirchenrecht der bürokratischen Mitwirkung beim Austritt nicht entgegen, sagte Schlink der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Foto: Katholischer Pfarrer in einer Messe, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Weg für Impeachment-Verfahren gegen Trump endgültig frei

Nächster Artikel

Mohring erhebt Stasi-Vorwürfe gegen Thüringer Linkspartei

3 Kommentare

  1. Jens Eisenblätter
    15. Januar 2020 um 21.37 — Antworten

    Wenn die Kirche an einem hängt, dann ist es Geld!

  2. Felix Müller
    17. Januar 2020 um 22.56 — Antworten

    Der Pastor/die Pastorin hat mich nicht gefragt, ob ich überhaupt Mitglied der Kirche werden will. Diese Person hat mittels Taufe schamlos meine Situation als Kind ausgenutzt und damit Schuld auf sich geladen. Auf ein Gespräch wurde also von vornherein gar kein Wert gelegt.
    Dann hat der Pastor/die Pastorin jahrelang von oben herunter monologisiert, regelrecht vollgequatscht. Gespräch? Fehlanzeige.
    Er hatte jahrelang Zeit, das Gespräch zu suchen und zu finden.
    Was soll nun also ein „Gespräch“ anlässlich eines Kirchenaustritts? Wieder vollquatschen, vielleicht gar drohen?
    Genug gequatscht!
    Jetzt bitte nicht meine E-Mail-Adresse nutzen und missbrauchen!

    • W. Lorenzen-Pranger
      18. Januar 2020 um 11.38 — Antworten

      „…Kirchenaustritt künftig auf den Pfarrämtern statt, wie bislang, auf den Standesämtern oder bei den Amtsgerichten erklärt werden solle.“

      Besser nicht. Wie ihre Erfahrungsbericht zeigt, ist es eben besser auf dem Standesamt. Die kassieren ihre dreißig Euro, wenn ich richtig unterrichtet bin, und fertig ist. Langes Gelaber findert da nicht statt.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.