Bremens Wirtschaftssenatorin rechnet mit Insolvenzwelle ab 2021
Bremen (dts Nachrichtenagentur) – Die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Bremens Ressortchefin Kristina Vogt (Linke), rechnet spätestens Anfang kommenden Jahres, wenn die Insolvenz-Anmeldepflicht wieder gilt, mit einer Welle von Firmenpleiten. „Hier brauchen wir einen klaren Blick auf die Realitäten. Und das heißt für mich, dass wir damit umgehen müssen, dass es nicht jedes Unternehmen schaffen wird, unbeschadet durch die Krise zu kommen“, sagte Vogt dem „Handelsblatt“.
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„Das gilt insbesondere für Betriebe, die schon vor Corona in Schwierigkeiten waren.“ Eine weitere Verlängerung des seit dem 1. März geltenden Insolvenzschutzes dürfe es aber nicht geben, betonte Vogt. „Sonst schieben wir die Probleme nur hinaus und es entsteht eine Blase, weil in den Strudel eines angeschlagenen Unternehmens dann auch Auftragnehmer oder Auftraggeber gezogen werden“, sagte die Senatorin. Vogt schloss nicht aus, dass auch sogenannte Zombie-Unternehmen mitgeschleppt werden, die auch schon vor Corona keine Zukunft hatten. „Auch das gibt es“, sagte sie. „Allerdings dürfen die Unternehmen und die Beschäftigten jetzt nicht alleine gelassen werden, da auch kranke Unternehmen in Geschäftsbeziehungen zu gesunden Unternehmen stehen.“ Ohne die längere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht „würde es zu vermeidbaren Insolvenzen zum Beispiel bei Zulieferern kommen“. Vogt warnt zugleich vor einem möglichen zweiten Lockdown. „Das würden viele Betriebe nicht überleben“, sagte sie. Wie der Chef der Wirtschaftsweisen, Lars Feld, sei auch sie davon überzeugt, „dass die Folgen kaum absehbar wären und zu langfristigen Problemen führen würden“. Um ein nochmaliges Herunterfahren der Wirtschaft zu verhindern, sollte bei einer neuen Problemlage „viel differenzierter“ reagiert werden. „Wenn das Infektionsgeschehen durch wilde Partys oder Reisen steigt, dann brauchen wir nicht das Einkaufen im Einzelhandel verbieten“, sagte die Wirtschaftssenatorin. „Wir müssen nicht die Gastronomie schließen, wenn die Menschen sich auf der Straße oder im ÖPNV infizieren, weil sie ohne Abstand und Maske unterwegs sind.“
Foto: Amtsgericht, über dts Nachrichtenagentur
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