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Bundestag beschließt Entscheidungslösung bei Organspende

Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – In der Bundestags-Abstimmung über eine Neuregelung der Organspende in Deutschland hat sich die sogenannte erweiterte Entscheidungslösung durchgesetzt. 432 der Abgeordneten stimmten am Donnerstagmittag in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf einer Parlamentariergruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock. 200 stimmten dagegen, zudem gab es 37 Enthaltungen.

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Laut Gesetzestext sollen die Bürger künftig regelmäßig aktiv zu ihrer Spendenbereitschaft befragt werden. Dies soll zum Beispiel bei Behördengängen geschehen. Die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende soll dadurch gestärkt werden. Die Entscheidungs- beziehungsweise Zustimmungslösung sieht auch die Schaffung eines Online-Registers vor. Vor dem Beschluss hatten die Abgeordneten zunächst einen Gesetzentwurf für eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung abgelehnt. Der Vorschlag einer Abgeordnetengruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sah vor, dass jeder Bürger als möglicher Organspender gilt, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Sollte von einem potenziellen Spender keine Willensbekundung vorliegen, sollten vor einer Organentnahme die nächsten Angehörigen befragt werden. Auch bei dem Vorschlag sollte ein Online-Register eingeführt werden. Bei der Abstimmung am Donnerstagvormittag hatten allerdings 379 der Abgeordneten mit Nein gestimmt. Zudem gab es 292 Ja-Stimmen und drei Enthaltungen. Für die Abstimmungen im Bundestag am Donnerstag galt keine Fraktionsdisziplin.

Foto: Krankenhaus, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. Antje Gerschau
    16. Januar 2020 um 16.57 — Antworten

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Meines Erachtens kann eine Organspende nur in der bisher geführten Form als Spende betrachtet werden. Jede andere Form wäre eine Form von Unterdrückung. Denn egal ob bei der Widerspruchslösung oder dem öffentlichen abfragen meines Willens wäre mein widersprechen dem unterschreiben meines eigenen Todesurteils zu betrachten. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen das nicht schon längst Datenschützer davor gewarnt haben über so etwas Persönliches eine Datenbank zu erheben. Mit freundlichen Grüßen

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