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Bundeswehr-General will mehr Befugnisse im Inland

Bundeswehr bei Hochwassereinsatz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Angesicht der Bedrohung durch hybride Angriffe aus Russland regt einer der wichtigsten deutschen Militärs mehr Einsatzmöglichkeiten für die Bundeswehr im Inneren an.

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„Wir sollten über erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr im Inland nachdenken – schon in Phasen wie diesen“, sagte Generalleutnant André Bodemann der Wochenzeitung „Die Zeit“. Das Land brauche mehr Soldaten und eine bessere Ausstattung, so der Kommandeur Territoriale Aufgaben und stellvertretende Befehlshaber des Operativen Führungskommandos.

Bodemann fordert zudem, dass die Bundeswehr schon früher als bisher spezielle Befugnisse erhalte. Derzeit müsse erst die Vorstufe des Verteidigungsfalls erklärt werden, bevor etwa Straßen für das Militär gesperrt oder Firmen zur logistischen Unterstützung der Bundeswehr verpflichtet werden könnten. „Das ist in meinen Augen zu spät“, sagte der für die Landesverteidigung zuständige Generalleutnant der „Zeit“.

Die Lage sei heute eine andere als in Zeiten des Kalten Krieges: „Wir befinden uns zwar juristisch noch im Frieden, müssen aber bereits jetzt den hybriden Angriffen durch Russland begegnen. Das erfordert meines Erachtens ein Umdenken“, so der Drei-Sterne-General, der zugleich einräumte, dass darüber einzig der Bundestag entscheide.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Bundeswehr bei Hochwassereinsatz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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4 Kommentare

  1. W. Lorenzen-Pranger
    19. Februar 2025 um 11.45 — Antworten

    Die Gewaltenteilung und das Verbot militärischer Einsätze im Innreren sind nach den Erfahrungen in der Weimarer Republik und dem Nazi-Reich zu recht verboten bzw. stark eingeschränkt. Daß mit einer Kanzlerschaft eines Friedrich Merz z,B. ein weiteter enormer Rechtsruck im Deutschland zu erwarten ist, dürfte jedermann klar sein.
    Es verbietet sich also von selbst weiteren Änderungen im Grundgesetz massiv zu wiedersprechen.

    • W. Lorenzen-Pranger
      20. Februar 2025 um 0.29 — Antworten

      Es GEBIETET sich also,.jeder Grundgesetzänderung zu widersprechen! So muß das heißen.
      Der Fehler ist der „Autokorrektur“ des Andoid-Programms geschuldet. Schlimm genug, daß selbst schon so simple Technik Inhalte so vermurksen kann – und das läßt sich nicht einmal abschalten.

  2. Manfred Murdfield
    19. Februar 2025 um 12.01 — Antworten

    Also, als vor kurzem Drohnen über einer Militäranlage in Schleswig Holstein gesichtet, aber nicht identifiziert und gestört werden konnten, habe ich mich an die Ballons erinnert, die vor einiger Zeit über den Norden der USA flogen. Weil sie nicht identifiziert werden konnten, wurden sie abgeschossen. So what. Die Drohnen über Schleswig-Holstein wurden beobachtet und die Meldung weitergegeben, an die Staatsanwaltschaft. Dort wird jetzt ermittelt. Finde den Fehler.

    • W. Lorenzen-Pranger
      19. Februar 2025 um 21.39 — Antworten

      Ganz ihrer Meinung. So eine Drohne, wenn sie denn gute Bilder machen soll, dürfte in der Reichweite eines ganz normalen Geschosses sein. Aber den Eigenschutz militärischer Anlagen hatte ich oben auch nicht gemeint, da gings mir schon um Grundsätzlicheres.

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