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Cannabis: Wissing gegen THC-Grenzwert von 0,0 im Straßenverkehr

Volker Wissing in einem Post-LKW (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat sich für den Fall der Cannabis-Teillegalisierung gegen einen 0,0-Grenzwert für THC im Straßenverkehr ausgesprochen. „Das wäre ein Konsumverbot über das Verkehrsrecht. Das will ich nicht“, sagte Wissing der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochausgabe). „Ich kann das aber nicht entscheiden, weil ich kein Mediziner bin.“

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Die Expertenkommission des Verkehrsministeriums werde „im Frühjahr“ einen THC-Grenzwert festlegen, sagte Wissing. Dass dieser bei 0,0 liegen werde, sei unwahrscheinlich. „Die Problematik bei THC: Die Wirkung kann schon wieder verschwunden sein, während der THC-Gehalt im Körper noch in erhöhtem Maße vorhanden ist. Dieses Phänomen haben wir bei Alkohol nicht.“

Für den Verkehrsminister stehe „die Verkehrssicherheit im Mittelpunkt“. Man solle nur dann Auto fahren, „wenn man in der Lage ist, es vollständig zu beherrschen und nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln steht“, so Wissing.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Volker Wissing in einem Post-LKW (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Wurlitzer 1920
    20. März 2024 um 12.57 — Antworten

    Vorsitzender der Grenzwertkommission: Null-Promille-Regel bei Alkohol nötig
    Stefan Tönnes: Höheres Risiko durch Alkoholkonsum am Steuer als durch Cannabis – Alkohol habe enthemmende Wirkung

    …Cannabiskonsum im Straßenverkehr sei hingegen kein so großes Risiko wie Alkohol, solange nicht zeitnah zum Fahren konsumiert wurde. Der wesentliche Unterschied zwischen den Drogen liege dabei in den Rauschauswirkungen und der Kontrolle über den Konsum. Tönnes erläuterte: „Alkohol hat zusätzlich zu einer dämpfenden auch eine enthemmende und risikosteigernde Wirkung, das hat Cannabis nicht.“ Bekifft seien Menschen eher langsamer und vorsichtiger unterwegs, hätten dadurch allerdings eine verringerte Reaktionsfähigkeit.

    https://www.presseportal.de/pm/58964/5727862

    In den Niederlanden liegt der Grenzwert bei 3 ng. Bei Mischkonsum, z.B. Alkohol und Cannabis liegt der Wert auch bei 0.0.

  2. Wurlitzer 1920
    20. März 2024 um 13.47 — Antworten

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