Datenschützer für Nachbesserungen an neuem Infektionsschutzgesetz
Stuttgart (dts Nachrichtenagentur) – Der Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, fordert Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz. „Konkretisierungen der datenschutzrechtlichen Vorgaben an die Arbeitgeber im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes sind wichtig“, sagte Brink der „Welt“ (Donnerstagausgabe).
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Im Gesetzentwurf bleibe bislang unklar, ob der Beschäftigte seinen Gesundheitsnachweis nur vorzeigen müsse, oder ob der Arbeitgeber diese Angaben auch speichern dürfe oder – zu Zwecken der Dokumentation – sogar müsse. „Das wird in der Umsetzung für Konflikte sorgen, die durch klare Vorgaben des Gesetzgebers vermeidbar wären“, sagte der Datenschützer.
Foto: Menschen mit Maske, über dts Nachrichtenagentur
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