DIHK: Sanktionen bei Datenschutz-Verstößen vorerst aussetzen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat im Fall der gekippten EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ einen vorübergehenden Verzicht auf mögliche Bußgelder gegen deutsche Unternehmen ins Spiel gebracht. Die Reaktionen der Datenschutzbeauftragten in Deutschland und der EU auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu dem Abkommen seien immer noch widersprüchlich, sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem „Handelsblatt“ (Donnerstagsausgabe). „Man hofft anscheinend allein auf eine baldige Verhandlungslösung mit den USA anstatt in der EU zu handeln und wenigstens einheitlich und befristet mögliche Sanktionsmaßnahmen auszusetzen.“
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Der EuGH hatte Mitte Juli die Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA für nichtig erklärt. Die Richter störten sich an den weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf die Daten der Europäer. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink hatte daraufhin Geldstrafen gegen Unternehmen ins Spiel gebracht, sofern diese personenbezogene Daten von IT-Dienstleistern in den Vereinigten Staaten verarbeiten lassen, die kein Datenschutzniveau gewährleisten können, das dem der EU gleichwertig ist. Wernicke rät Unternehmen deshalb zu prüfen, ob ihr Vertragspartner ein gleichwertiges Datenschutzniveau bietet. „Gerade kleineren und mittleren Unternehmen sind aber umfangreiche Recherchen im US-Recht nicht zumutbar“, kritisierte Wernicke. „Der Europäische Gerichtshof hat ihnen dennoch die Rechtsrisiken aufgebürdet statt den Europäischen Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen oder eine Übergangsfrist auszusprechen.“ Einmal mehr zeige sich: „Datenschutz bleibt der mittelstandspolitisch blinde Fleck der EU.“
Foto: Computer-Nutzerin, über dts Nachrichtenagentur
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