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EU-Kommission wirft Meta Verstöße gegen Wettbewerbsregeln vor

Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die EU-Kommission hat Instagram-Mutter Meta vorgeworfen, mit seinem Werbemodell gegen das Gesetz über digitale Märkte („Digital Markets Act“) zu verstoßen.

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Der Konzern stellt die Nutzer vor die Wahl zwischen zwei Optionen: Entweder sie lassen die Sammlung und Verwertung personenbezogener Daten zu Werbezwecken zu – oder sie zahlen eine monatliche Abo-Gebühr, um nicht von Werbe-Tracking betroffen zu sein. Die EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Nutzer dadurch dazu gezwungen werden, der Datensammlung zuzustimmen. Sie fordert eine gleichwertige Version von Instagram und anderen Diensten, die weniger personalisiert ist und mit weniger persönlichen Daten auskommt.

Die Kommission fürchtet, dass das Werbemodell den sozialen Netzwerken von Meta einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern verschafft, die geringere Datenmengen zur Verfügung haben. „Unsere Untersuchung zielt darauf ab, die Wettbewerbssituation auf Märkten zu gewährleisten, auf denen Gatekeeper wie Meta über viele Jahre hinweg personenbezogene Daten von Millionen von EU-Bürgern gesammelt haben“, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Margarethe Vestager. „Und wir wollen die Bürger in die Lage versetzen, die Kontrolle über ihre eigenen Daten zu übernehmen und eine weniger personalisierte Werbung zu wählen.“

Innenmarktkommissar Thierry Breton ergänzte, der „Digital Markets Act“ sei dazu da, „den Nutzern die Entscheidungsgewalt über die Verwendung ihrer Daten zurückzugeben und sicherzustellen, dass innovative Unternehmen beim Datenzugang auf Augenhöhe mit den Tech-Giganten konkurrieren können“.

Meta hat nun die Möglichkeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission im weiteren Verfahren bestätigen, drohen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes von Meta. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe verdoppelt werden. Sollte gar eine „systematische“ Missachtung des Digitalmarktgesetzes festgestellt werden, gibt es weitere mögliche Maßnahmen wie etwa einen erzwungenen Verkauf der Dienste von Meta in Europa.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Instagram-Logo auf einem Smartphone (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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