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FDP stellt Bedingungen für Grundgesetzänderung bei Kinderrechten

Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die FDP macht ihre Zustimmung für eine Verankerung der Rechte von Kindern im Grundgesetz von Zugeständnissen der Koalition abhängig. In Briefen an die Unions- und SPD-Fraktion, über die der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe berichtet, bieten die stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Katja Suding und Stephan Thomae „gemeinsame Gespräche“ an, um die notwendige Zweidrittelmehrheit herzustellen.

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Ihnen gehe es darum, dass Artikel 6 der Verfassung das „Recht des Kindes auf Entwicklung als eigenständige Persönlichkeit“ betont, schreiben Suding und Thomae. Einen „Schutzauftrag des Staates“ lehnen sie hingegen ab. Ein solcher Zusatz berge das Risiko, „als Grundlage für stärkere staatliche Eingriffe in das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern genutzt zu werden“. Zudem fordern die Liberalen, Kinder in behördlichen und gerichtlichen Verfahren stärker – „entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife“ – einzubeziehen.

Auch soll ihre rechtliche Stellung nicht davon abhängen, in welche Familienkonstellation sie hineingeboren werden oder wo sie aufwachsen. Von einer Änderung des Grundgesetzes gehe „eine wichtige Signalwirkung aus“, sagte Suding. „Wir machen den Koalitionsfraktionen das Angebot, uns konstruktiv zu beteiligen.“ Zugeständnisse fordern die Liberalen auch bei Artikel 3. „Die sexuelle Identität muss endlich als Diskriminierungsmerkmal ergänzt und der unsägliche Begriff Rasse durch eine zeitgemäße Formulierung ersetzt werden“, fordert Thomae.

Grüne und Linke pochen ebenfalls auf Änderungen.

Foto: Spielendes Kind, über dts Nachrichtenagentur

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