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Geywitz lehnt Verschärfung des Bauzwangs ab

Neubau mit Wärmepumpe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) will das Baugebot im Baugesetzbuch nicht verschärfen. „Wir analysieren regelmäßig den Bauüberhang, also welche Wohnungen geplant sind, aber noch nicht gebaut wurden. Und nach unseren Zahlen ist es kein Massenphänomen, dass etwas geplant, aber dann nicht gebaut wird“, sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

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„Wenn es doch vorkommt, sind die Städte mit städtebaulichen Verträgen auch jetzt schon in der Lage, dagegen vorzugehen. Da sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf.“ Nötig sei allerdings, zusätzliches Bauland zu mobilisieren – „das gehen wir an“, so Geywitz.

Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, hatte vor wenigen Tagen verlangt, die Regelungen zum Baugebot konsequent zu vereinfachen: Die Städte sollten dieses Instrument – das es ihnen ermöglicht, Grundstückseigentümer zum Bauen zu zwingen – „deutlich leichter anwenden können“. Bisher muss das Baugebot für jeden Einzelfall begründet werden. „Es wäre ein großer Fortschritt, wenn Städte Baugebote gleich für ein bestimmtes Gebiet festlegen können“, sagte der Hauptgeschäftsführer den Funke-Zeitungen. Zugleich reklamierte Dedy für die Städte ein Vorkaufsrecht für alle Grundstücke im Stadtgebiet: „Für den Wohnungsbau, aber auch für Transformationsprojekte wie Verkehrswende, Wärmewende und die Klimaanpassung brauchen wir Flächen“, sagte er.

„Da können wir es uns nicht leisten, dass Grundstücke jahrelang brachliegen.“ Dafür zeigte sich Geywitz grundsätzlich offen: „Das Vorkaufsrecht der Kommunen für Grundstücke soll in der Novelle des Baugesetzbuches deutlich gestärkt werden“, sagte sie. „Diese Novelle ist gerade in der Frühkoordinierung der Bundesregierung und soll 2024 kommen.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Neubau mit Wärmepumpe (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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4 Kommentare

  1. Manfred Murdfield
    31. Dezember 2023 um 12.42 — Antworten

    Wohl wahr, das Baugesetzbuch ist voller Möglichkeiten, bis hin zur Aufhebung von Parallelgesellschaften in städtebaulicher Fehlentwicklung. Was steht im Weg: zum Beispiel der Artikel 14 Grundgesetz. Eigentum ist gewährleistet und es verpflichtet. Das heisst alles und nichts für Problemlösungen in der Stadtplanung. Und wie wir jüngst erfahren haben, halten sich Gerichte an das Grundgesetz. Also nicht das Pferd von hinten aufzäumen, was heisst „Eigentum verpflichtet“??

    • Markus
      31. Dezember 2023 um 15.44 — Antworten

      > was heisst „Eigentum verpflichtet“??

      Das steht im Gesetzestext direkt dahinter: Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
      Und auch Absatz (3) spricht eine klar Sprache. Wer Wohnungen leer stehen lässt, ohne sie zu renovieren, sollte mit einer Zwangsverwaltung, -renovierung und -vermietung belegt werden. Die Mieteinnahmen gehen dann so lange an den Staat, bis die verauslagten Kosten wieder eingebracht sind. Bei Wiederholungstätern darf man dann auch gerne über eine Enteignung nachdenken.

      • Manfred Murdfield
        3. Januar 2024 um 12.45 — Antworten

        Genau, nachdenken. Wer enteignen will, muss in der Regel erst mal mindestens ein Gericht überzeugen (gerne mit jahrelangen Verfahren), muss dann entschädigen, ggf. mit Verfahren über die Höhe der Entschädigung, und dann müsste z.B. ein jahrelang leerstehendes Gebäude mit Steuermitteln bewohnbar gemacht werden, mit Geldern, die i.d.R. in den Haushalten nicht zur Verfügung stehen. Und so weiter, Rechtsstaat eben, da stellt sich auch die Frage, was eine Kommune darf und wo die Grenzen sind. Aber vielleicht gibt es ja Menschen, die hoffen, dass mit einer AfD-Regierung ein anderer (Zwangs-) Umgang mit Eigentum zu erwarten ist

      • Manfred Murdfield
        3. Januar 2024 um 13.03 — Antworten

        Es ist auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit, ob und inwieweit Zwangsmassnahmen angemessen sind im Sinne von zu erwartendem Verfahrens-, Kosten- und Personalaufwand. Nicht zuletzt wäre ja nicht nur eine Verwaltungsmeinung notwendig, sondern auch eine politische Mehrheit erforderlich.

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