Grünen-Gesundheitsexperte nennt Details zur Impfpflicht
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünenfraktion und Mit-Initiator des Antrags für eine allgemeine Impfpflicht, Janosch Dahmen, hat sich erstmals umfassend zur möglichen Ausgestaltung einer Impfpflicht geäußert. „Die Impfpflicht kann zur Befriedung der Gesellschaft beitragen, weil sie für Klarheit sorgt“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
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Darüber hinaus könne eine Impfpflicht „die Dauerschleife aus immer neuen Wellen, neuen Schutzmaßnahmen und Lockdowns“ beenden. Wie von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bereits angeregt, sieht Dahmen die Altersgrenze für eine Impfpflicht bei 18 Jahren. „Das Virus hat sich verändert. Es gefährdet nicht mehr nur die älteren, sondern zunehmend auch junge Menschen“, sagte Dahmen der „Bild am Sonntag“. Auch aufgrund der Gefahr von langfristigen Schäden sei es wichtig, dass sich alle Altersgruppen impfen lassen. Um die Impfpflicht zu erfüllen, müsse sich jeder Erwachsene in Deutschland nach Dahmens Vorstellungen dreimal impfen lassen. „Der aktuelle wissenschaftliche Stand ist, dass man mit drei Impfungen sehr, sehr gut vor einer schweren Erkrankung geschützt ist. Das Gesetz sollte deshalb auch zu drei Impfungen verpflichten. Alle weiteren Auffrischimpfungen würde ich medizinisch empfehlen, aber nicht vorschreiben.“ Wer sich trotz Impfpflicht nicht impfen lässt, soll mit einem Bußgeld rechnen müssen, so Dahmen weiter. „Es muss hoch genug sein, aber auch in einem angemessenen Verhältnis zu anderen Bußgeldern stehen. Meiner Ansicht nach gibt es gute Gründe für ein Bußgeld im mittleren dreistelligen Bereich“, sagte er. „Bevor das fällig wird, sollte den ungeimpften Personen allerdings eine Frist von etwa sechs Wochen eingeräumt werden, um die Impfung nachzuholen. Ich kann mir vorstellen, dass gegen besonders Uneinsichtige über die Monate immer wieder Bußgelder verhängt werden.“ So verhindere man, dass sich Leute einfach „freikaufen“. Haftstrafen für hartnäckige Impfverweigerer lehnt Dahmen jedoch ab: „Man kann in Gesetzen die Ausgestaltung von Sanktionen detailliert regeln. Ich wäre dafür, die Erzwingungshaft bei der Impfpflicht auszuschließen. Andere Sanktionen werden reichen“, so Dahmen. Kontrolliert werden soll die Impfpflicht nach Dahmens Vorstellungen zum einen anlassbezogen von den Ordnungsbehörden „an Orten, wo besondere Sicherheitsrisiken bestehen, überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, zum Beispiel bei Konzerten“. Darüber hinaus brauche es aber auch „Kontrollen vom Arbeitgeber, zum Beispiel bei Neueinstellungen“.
Nach Vorstellungen des Gesundheitspolitiker soll die Impfpflicht ab Sommer gelten. Bis Ende März plant er, das Gesetz zu beschließen. „Dann brauchen wir das zweite Quartal, um sehr intensiv zu impfen. Dann kann die Impfpflicht im Juli oder August in Kraft sein.“
Noch gibt es laut Dahmen wichtige Details wie die Ausnahmeregeln von der Impfpflicht zu klären. „Wir müssen medizinische Ausnahmen, die von der Impfpflicht befreien, sehr konkret beschreiben. Das darf nicht mit allgemein verfassten Attesten möglich sein.“ Außerdem müsse sehr klar formulieren werden, welche Impfstoffkombinationen für die Impfpflicht ausreichen. „Aus meiner Sicht sollte man entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine Genesung vorweisen müssen. Und wir brauchen ein viel besseres Beratungsangebot, damit die Ungeimpften ihre Sorgen abklären können“, so Dahmen.
Foto: Bereitgelegte Impfspritzen, über dts Nachrichtenagentur
1 Kommentar
Wie sehr die Impfpflicht zur „Befriedung der Geselllschaft“ beiträgt, kann man derzeit in Österreich oder auch Australien sehen. Fazit: Nicht im Geringsten, die Bevormundeten gehen in noch viel größeren Massen auf die Straße!
Schön, daß man mal drüber gesprochen hat.
Wichtiger wäre zur Kenntnis zu nehmen, was gerade in den letzten Tagen über die Bildschirme lief: Weitere Schließungen von Krankenhäusern. Bis zu einer Anfahrtzeit von bis zu dreißig Minuten soll zumutbar sein. Wir wissen, das ist Theorie und nur am Sonntagabend realistisch wenn keiner auf der Straße ist – aber O.K, der Herzinfarkt kann dann zwar tot sein, immerhin, die Aktionäre freuts ganz sicher.