Nachrichten

Gutachten: Gebuchte Pauschalreisen kostenlos stornierbar

Strand, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nach Auffassung von Verbraucherschützern können Kunden von allen gebuchten Pauschalreisen kostenlos zurücktreten, die bis Ende August stattfinden sollten. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einem juristischen Gutachten, über das die „Welt am Sonntag“ berichtet. Demnach gilt das Recht des Reisenden, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von der globalen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die bis zum 14. Juni verlängert worden war.

Anzeige

„Es reicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eintritt“, heißt es in dem Kurzgutachten des Rostocker Rechtswissenschaftlers Klaus Tonner. Damit verweist er auf zahlreiche Politiker-Äußerungen, denen zufolge ein Auslandsurlaub in diesem Sommer wohl nirgendwo möglich sein werde. Außenminister Heiko Maas (SPD) habe sich zeitweise sogar fast täglich in diese Richtung geäußert. In einem ähnlichen Fall hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass eine erhebliche Beeinträchtigung einer Reise bereits vorliegt, wenn die Wahrscheinlichkeit des Eintreffens eines Wirbelsturms im Zielgebiet 1:4 beträgt. Die Wahrscheinlichkeit von Reise-Einschränkungen in diesem Sommer sei höher und liege eher bei 1:1, so Tonner. Damit sei die Voraussetzung der kostenlosen Stornierung gegeben, unabhängig von einer globalen Reisewarnung des Außenministeriums, die ohnehin kein „öffentlich-rechtliches Verbot“ darstelle und auch nicht förmlich sanktioniert sei. Allerdings müsse der Kunde selbst aktiv werden. Ohne den erklärten Rücktritt von der Reise bleibe der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Restpreises bestehen, heißt es in dem juristischen Gutachten.

Foto: Strand, über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Schülern droht dauerhafter Finanzschaden durch Schulschließungen

Nächster Artikel

VDA-Präsidentin fordert schnelle Entscheidung über Kaufprämien

4 Kommentare

  1. Christoph Steinberger
    3. Mai 2020 um 7.45 — Antworten

    Wie sollte man das erklären ? Das in den Flügen nur noch Masken erlaubt sind und wir 2 kleine Kinder haben und das man wohl nicht an den Strand darf und in den Hotels nur eine gewisse Anzahl zum Essen gehen können ist das eine Beeinträchtigung ??

  2. Daniela Richter
    3. Mai 2020 um 12.03 — Antworten

    Genau das ist auch meine Frage wie sollte man nun vorgehen?

  3. Andreas Schulz
    3. Mai 2020 um 12.56 — Antworten

    Es reicht eine erhebliche Wahrscheinlichkeit, dass eine erhebliche Beeinträchtigung eintritt“, heißt es in dem Kurzgutachten des Rostocker Rechtswissenschaftlers…..

    Evtl damit… Hängen auch total in der Luft…. Wollten eigentlich am 27.06 nach Griechenland….

    Das mit erheblichen Beeinträchtigung zu rechnen ist für sicherlich noch eine längere Zeit sollte wohl allen klar sein…

  4. Karsten Ullmann
    3. Mai 2020 um 23.07 — Antworten

    Welche Rechtssicherheit hat man, wenn man sich bei seiner Kündigung des Reisevertrages auf das genannte Gutachten bezieht?

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.