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Hessen-SPD fordert kommunales Wahlrecht für anerkannte Asylbewerber

Kreuz auf Stimmzettel (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) – Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und die Hessen-SPD wollen das Wahlrecht für Ausländer massiv ausweiten. Wie „Bild“ (Dienstagausgabe) berichtet, sollen künftig unter anderem auch anerkannte Asylbewerber wählen dürfen, die länger als sechs Monate in Deutschland leben.

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Konkret heißt es demnach im Wahlprogramm: „Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten.“ Auf „Bild“-Anfrage erklärte ein SPD-Sprecher, es handele sich dabei um Personen, „die einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzen“. Der CDU-Innenexperte Stefan Heck kritisierte das Vorhaben scharf und sagte zu „Bild“: „Faesers Vorschlag ist ein gefährlicher Irrweg.“ Hessens CDU-Generalsekretär Manfred Pentz erklärte: „Das Wahlrecht ist kein Spielball für Wahlkämpfe, sondern einer unserer höchsten demokratischen Werte – und muss Angehörigen unseres Staates vorbehalten bleiben. Dieses Wahlrecht beliebig zu öffnen und nur noch an den bloßen Aufenthalt statt die Staatsangehörigkeit zu koppeln, widerspricht unseren demokratischen Grundsätzen und lehnen wir als CDU klar ab.“

Foto: Kreuz auf Stimmzettel (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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2 Kommentare

  1. Ralf Georg Brüll
    19. September 2023 um 7.44 — Antworten

    Klar möchte Frau Faeser das Wahlrecht für Asylbewerber.
    Damit würde das politische Rechts und die politische Mitte komplett ausgehebelt.

    Das Migranten niemanden wählen würden, der sie ausweisen möchte, ist klar und wenn mir eine Partei (links der Mitte) kostenlose Logies und Geld ohne Verpflichtung bietet, sagt derjenige auch nicht nein.

  2. Peter Koenen
    22. September 2023 um 18.00 — Antworten

    Bestrebungen, Menschen mit internationaler Familiengeschichte, die – ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu besitzen – bereits seit langem in Deutschland leben und ein fester Bestandteil der Gesellschaft sind, durch Änderung des Bundeswahlgesetzes das aktive und passive Wahlrecht zuzugestehen, sind zu begrüßen.

    Damit würde dem unbefriedigenden Umstand entgegengewirkt, dass viele Menschen mit internationaler Familiengeschichte vom Kernbereich der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen werden, selbst wenn sie bereits seit langem in Deutschland leben und ein fester Bestandteil der Gesellschaft sind.

    Basis könnte dafür der § 27 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sind, der sich mit der politischen Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte befasst und regelt, wer zum Integrationsrat wahlberechtigt und wer wählbar ist.

    Danach sind sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben wahlberechtigt.

    Wählbar sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die mindestens 18 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland rechtmäßig aufhalten und seit drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.

    Diese Regelungen, die sich auf der kommunalen Ebene bewährt haben, könnten problemlos auf das bundesdeutsche Wahl im Bund und in den Bundesländer übertragen und dort sinngemäß angewendet werden.

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