Ifo-Institut für Arbeitsvisa-Abkommen zwischen EU und Drittstaaten
Das Ifo-Institut schlägt Arbeitsvisa-Abkommen zwischen der EU und sicheren Drittstaaten vor. Auf diese Weise könnte sich die Zahl von Asylanträgen und die irreguläre Zuwanderung verringern, hieß es am Freitag von Münchener Ökonomen.
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„Damit wäre eine legale und gesteuerte Zuwanderung möglich. Denn ein Grund für die Überlastung des europäischen Asylsystems ist der Mangel an Möglichkeiten, legal in die EU zu kommen. Besonders für niedrig qualifizierte Menschen ist die Chance auf Arbeitsvisa in Europa verschwindend gering“, sagte Panu Poutvaara, Leiter des Ifo-Zentrums für Migrationsforschung.
Viele Asylsuchende mit geringer Bleibeperspektive kämen beispielsweise aus der Türkei und könnten von einem solchen Abkommen profitieren, so Poutvaara. Staatsangehörige von Ländern, die ein solches Abkommen mit der EU abschließen, hätten die Möglichkeit, ein Visum zur Arbeitsaufnahme in der EU unabhängig von der Qualifikation zu beantragen. In diesem Rahmen könnten Arbeitsvisa auch befristet ausgestellt werden. Zudem könnten sie eingeschränkt werden, damit Visum-Inhaber keinen Zugang zu Sozialleistungen bekommen. Der Vorschlag entspreche der Westbalkan-Regelung, die Deutschland mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien sowie Serbien im Jahr 2016 abgeschlossen hat, so das Ifo-Institut.
„Die Zuwandernden könnten ein Arbeitsvisum beantragen und legal in die EU einreisen, ohne die gefährliche Reise über das Mittelmeer antreten und Schlepper bezahlen zu müssen. Auch für die EU wäre dies vorteilhaft, da es die Kosten für Asylanträge verringert, das Geschäft der Schlepper kaputtmacht und mehr legale Beschäftigung schafft“, sagte Yvonne Giesing, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Ifo-Zentrum für Migrationsforschung.
dts Nachrichtenagentur
Foto: EU-Fahnen (Archiv), via dts Nachrichtenagentur
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