Nachrichten

Jobcenter-Termine dürfen aus „religiösen Gründen“ abgesagt werden

Agentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bürgergeld-Empfänger dürfen ab sofort Jobcenter-Termine auch aus religiösen Gründen absagen. Das berichtet „Bild“ unter Berufung auf eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Anzeige

Danach müssen die Jobcenter Melde-Termine verschieben, wenn der Arbeitslose „glaubhaft vorträgt, an einem vorgesehenen Termin aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert zu sein“. Dazu zählt die BA unter anderem „religiöse Feiertage, die den Religionsangehörigen bestimmte Verhaltensweisen auferlegen/vorgeben“, die sie am Besuch des Jobcenters hindern könnten. Das Arbeitsministerium hat die neue Weisung auf den Weg gebracht. Eine Sprecherin sagte „Bild“: „Hierdurch wird der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Religionsausübung im Rahmen des Bürgergeldes angemessen Rechnung getragen.“

Foto: Agentur für Arbeit (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Antisemitismusbeauftragter fordert "Demokratiecheck" vor jeder Wahl

Nächster Artikel

SPD will "Demokratiefördergesetz" schnell durchbringen

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.