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Kinderschützer warnen vor Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters

Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Nachdem im Fall der Tötung einer Zwölfjährigen aus Freudenberg zwei Mädchen im Alter von zwölf und 13 Jahren im Fokus der Ermittlungen stehen, haben Kinderschützer vor einer Debatte über die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters gewarnt. „Kinder unter 14 Jahren sind von ihrer Entwicklung her schuldunfähig, weil sie das Ausmaß und die Taten nicht vollständig begreifen können“, sagte Martina Huxoll-von Ahn, stellvertretende Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes der „Welt“ (Donnerstagsausgabe).

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Statt einer Absenkung des Strafmündigkeitsalters seien erzieherische Maßnahmen angezeigt. Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, warnte ebenso: „Wenn Kinder so extrem gewalttätig werden, ist das bitter und schrecklich. Aber wir sollten uns davor hüten, mit Reflexen zu reagieren, die letztlich alle Kinder und Jugendlichen betreffen.“ Die Strafmündigkeitsgrenze diene dazu, Kinder zu schützen und ihnen erzieherische Maßnahmen angedeihen zu lassen.

Deutschland sei mit der geltenden Regelung im europäischen Vergleich gut beraten. In den meisten Ländern liege die Grenze bei 14 bis 15 Jahren, so Hofmann. „Wichtig ist, dass Kinder rechtzeitig Unterstützung bekommen, wenn sie auffällig werden. Das gilt auch für Kinder, die von ihrem kriminellen Umfeld für die Begehung von Straftaten missbraucht werden.“

Die AfD hatte sich zuvor für eine Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze von 14 auf zwölf Jahre ausgesprochen. Die Union mahnte zu Sorgfalt. „Die Frage, ob das Strafmündigkeitsalter zumindest für schwere Straftaten abgesenkt werden muss, erfordert eine gründliche Prüfung“, warnte der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Günter Krings (CDU). Grundsätzlich sei jedoch davon auszugehen, „dass auch Zwölfjährige wissen, dass sie keinen Menschen töten dürfen“, so Krings weiter.

„Bei Tötungsdelikten kann kaum von einer jugendlichen Verfehlung gesprochen werden. Es muss daher dringend untersucht werden, ob es eine Zunahme von schweren Straftaten durch Kinder gibt und ob sich der Reifeprozess bei Zwölf- und 13-Jährigen in den letzten Jahren beschleunigt hat.“ Im konkreten Fall müsse zudem klar sein, dass „sofortige Maßnahmen“ im Hinblick auf die mutmaßlichen Täterinnen notwendig seien, so Krings. „Eine falsch verstandene sozialpädagogische Zurückhaltung hielte ich hier für gefährlich.“ Ähnlich äußerte sich Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion.

Die Strafunmündigkeit der Mädchen bedeute nicht, dass es keine Reaktion auf die Tat gebe, so Thomae. „Auch bei strafunmündigen Kindern stehen dem Rechtsstaat mit dem Familienrecht sowie dem Kinder- und Jugendhilferecht zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten bis hin zur Unterbringung in einem geschlossenen Erziehungsheim zur Verfügung.“

Foto: Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek, über dts Nachrichtenagentur

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