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Kritik an Bundesverfassungsgericht wegen Corona-Notbremse

Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

Freiburg (dts Nachrichtenagentur) – Verfassungsexperte Dietrich Murswiek dringt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Eilantrag gegen die „Bundes-Notbremse“. Er fordert in einer offiziellen Beschwerde die Richter in Karlsruhe auf, „nunmehr umgehend zu entscheiden“, sagte er der „Bild“ (Donnerstagausgabe).

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Die Gefahr einer Überlastung der Intensivstationen, vor der die „Notbremse“ schützen soll, sei „vollständig verschwunden“. Der Freiburger Rechtsprofessor stellte den Eilantrag im Auftrag des SPD-Rechtsexperten Florian Post am 22. April. „Statt unserem Antrag zügig stattzugeben und rechtsstaatliche Verhältnisse in der Corona-Bekämpfung wiederherzustellen, tut das Bundesverfassungsgericht gar nichts.“ In dieser Weise „den Eilantrag auszusitzen“, widerspreche dem Auftrag des Gerichts, so Murswiek: „Es wäre ein Aussitzen zugunsten der Regierung.“

Es dränge sich der Eindruck auf, „als wolle der zuständige Erste Senat abwarten, bis die Sieben-Tage-Inzidenz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unter 100 gesunken ist. Dann nämlich käme die `Bundes-Notbremse` in ganz Deutschland nicht mehr zur Anwendung, und dann könnte das Bundesverfassungsgericht unseren Eilantrag ablehnen, weil ja keine aktuelle Grundrechtsbeeinträchtigung mehr bestünde.“ Auch SPD-Rechtsexperte Florian Post kritisierte das Verhalten des Gerichts scharf: „Es ist empörend, wie die Bundesverfassungsrichter den Eilantrag verzögern, während die Bundesregierung die juristisch höchst umstrittene Bundes-Notbremse sogar noch verlängern will. Das Karlsruher Gericht verhält sich damit wie ein politischer Erfüllungsgehilfe, statt seine Aufsichtspflicht wahrzunehmen“, sagte er der „Bild“.

Es entstehe der „furchtbare Eindruck der Gleichschaltung“.

Foto: Bundesverfassungsgericht, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    27. Mai 2021 um 19.02 — Antworten

    Nein,der „furchtbare Eindruck“ entsteht nicht erst jetzt, der entstand bereits als das Verfassungsgericht den Eilanträgen nicht sofort folgte und schnell entschied. So etwas passiert, pardon, ansonsten nur in Diktaturen. Wir alle wissen, wo Frau Merkel sozialisiert würde? Wir haben das Foto in Havemanns Garten, das nur noch beschnitten verfügbar ist, noch im Hinterkopf gespeichert? Wir kennen die Geschichte der Unionsparteien und etlicher „herausragender Persönlichkeiten“ aus deren Reihen?

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