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Länder wollen Inhaftierte wegen Cannabis-Gesetz freilassen

Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Erste Bundesländer wollen mit Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes zum 1. April zahlreiche Inhaftierte aus den Gefängnissen entlassen. Das berichtet die „Bild“ (Donnerstagsausgabe). Zugleich sollen viele laufende Verfahren wegen Cannabis-Besitzes eingestellt werden.

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Eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) sagte der Zeitung: „Mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes wird nach dem derzeitigen Stand die Strafvollstreckung gegen Personen unzulässig werden, die wegen einer künftig straffreien Tat verurteilt wurden. Konkret bedeutet dies, dass zu dem Stichtag des 01. April 2024 sämtliche entsprechende Inhaftierte freizulassen sind und die Geldstrafenvollstreckung einzustellen ist.“

Grund sei eine rückwirkende Straffreiheit. Dies müssten die Staatsanwaltschaften vorbereiten, „indem sie sämtliche laufenden Vollstreckungsverfahren darauf hin überprüfen, ob wegen künftig straffreien Verhaltens vollstreckt wird, das zur Zeit der Verurteilung noch eine Betäubungsmittelstraftat darstellte“, sagte die Sprecherin.

Auch Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) rechnet mit der Entlassung von Häftlingen, weil Strafen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz nicht weiter vollstreckt werden dürften. „Konkret müssen die Staatsanwaltschaften kurzfristig alle Akten, die im Zusammenhang mit Betäubungsmittelstraftaten stehen, daraufhin durchsehen, ob eine Verurteilung wegen Besitzes oder Handels mit Cannabis in einer Menge von bis zu 25 Gramm enthalten ist“, sagte sie der „Bild“.

Wenn das der Fall sei, dürfe die Strafe nicht weiter vollstreckt werden. „Ist die Strafe Bestandteil einer sogenannten Gesamtstrafe aus mehreren Straftaten, so muss das Gericht diese Strafe auflösen und neu bilden.“ Das sei ein „ungeheurer Aufwand“, sagte Wahlmann: „Wir sprechen allein in Niedersachsen von rund 16.000 Akten.“

Wahlmann forderte die Ampel-Koalition zu Änderungen auf: „Sowohl der Zeitdruck als auch die Mehrbelastung als solche, die der Bund uns auferlegen will, ist Ausdruck der Ignoranz gegenüber der ohnehin schon zu hohen Belastung der Strafjustiz. Ich appelliere an die Bundesebene, den Blick über die Legalisierungspolitik hinaus auf das große Ganze zu richten und hier noch Kompromissbereitschaft zu zeigen.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Wachmeister schließt ein Gefängnistor auf (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. andi
    15. Februar 2024 um 10.40 — Antworten

    ABER: Beim anlegen der Akten bzw. Verurteilungen + Strafverfahren hat es niemanden der Justiz gestört diese anzulegen.
    Es wurde sogar von den Gerichten geäussert, das man besser beim bestehenden System bleibe -es funktioniere gut , am besten alles bleibt wie es ist.
    Heisst also das über 180.000 Strafverfahren jährlich gegen Cannabis Konsumenten den Gerichten/Polizei/ Staatsanwaltschaft nicht genügt, und ausgebaut werden sollte. bei geschätzten 4 Mio Konsumenten in D ist das ja noch Luft nach oben….
    Sinnlose Kriminalisierung normaler Bürger!
    Gesundheitsschutz 0%
    Jugendschutz 0%

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