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Neue Klage vor Verfassungsgericht wegen Feinstaub-Grenzwerten

Luft-Messstation, über dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe (dts Nachrichtenagentur) – Im Ringen um bessere Luftqualität in deutschen Städten hat eine neue juristische Auseinandersetzung vor dem Verfassungsgericht begonnen. Sieben Betroffene, die in der Nähe der am stärksten mit gesundheitsschädlichem Feinstaub und Stickstoffdioxid belasteten Messstationen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München leben, haben mit Hilfe von NGOs wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vergangene Woche Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

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Sie wollen mit dem 178-seitigen Papier schärfere Grenzwerte nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO durchsetzen. Kämen sie durch, müssten Städte ihre Bürger mit schärferen Maßnahmen wie neuen Tempolimits oder Sperrungen besser schützen. Zwar halten die meisten Messstellen bundesweit inzwischen die in Deutschland geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid ein. Doch die WHO hält diese Grenzwerte für zu hoch und empfiehlt seit dem vergangenen Jahr deutlich schärfere Höchstgrenzen.

Galten bisher für die WHO maximal 40 Mikrogramm Stickoxide (NO2) pro Kubikmeter Luft noch als guter Wert, senkte sie diese Grenze auf zehn Mikrogramm ab. Bei ultrafeinem Feinstaub werden künftig maximal fünf statt bisher zehn Mikrogramm pro Kubikmeter Luft empfohlen. „Wir fordern von der Bundesregierung die schnellstmögliche nationale Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der WHO für Stickstoffdioxid und Feinstaub“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ). Kämen die Kläger durch, dürfte das zusätzliche Verkehrsbeschränkungen auslösen.

Denn die verschärften Grenzwerte würden an den meisten Messstellen gerissen. Behörden hielten eine Verschärfung für richtig. „Die Aktualisierung der Luftqualitätsleitlinien war dringend notwendig, da im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte eine überwältigende Menge an neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Luftverschmutzung gewonnen wurde“, urteilte zuletzt etwa das Umweltbundesamt zur Entscheidung der WHO.

Foto: Luft-Messstation, über dts Nachrichtenagentur

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