Nachrichten

Neuer Haftbefehl gegen Ex-RAF-Mitglied Klette ausgestellt

Ort der Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Staatsanwaltschaft Verden wirft der ehemaligen RAF-Terroristin Daniela Klette vor, an zwei weiteren Raubüberfällen in den Jahren 2014 und 2015 beteiligt gewesen zu sein. Das sagte ein Sprecher der Behörde der „Welt“.

Anzeige

Am kommenden Mittwoch will die Behörde zusammen mit dem niedersächsischen Landeskriminalamt auf einer Pressekonferenz neue Ermittlungsergebnisse im Fall der festgenommenen Beschuldigten mitteilen. Zwei ihrer früheren RAF-Komplizen, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, sind nach wie vor flüchtig. Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei bis auf eine Ausnahme alle Überfälle gemeinsam verübten.

Die beiden jetzt zur Last gelegten Raubüberfälle waren bislang völlig ungeklärt. Die Polizei habe erst eine Verbindung zwischen den Ex-Terroristen und den Überfällen herstellen können, nachdem sie Computer und Handys aus der Berliner Wohnung von Klette analysiert hatten, schreibt die „Welt“. Klette war im Februar 2024 festgenommen worden. Offenbar ergaben sich aus der Kommunikation des Trios Hinweise auf diese Taten. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb einen weiteren Haftbefehl gegen Klette, den das Amtsgericht Celle ausstellte.

Die Taten sollen sich am 23. August 2014 in Hamburg ein und am 2. Januar 2015 in Osnabrück ereignet haben. Das Trio soll bei einer Tat einen Elektroschocker und bei der zweiten eine Kurzwaffe verwendet haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des schweren Raubüberfalls und erpresserischen Menschenraubs.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Ort der Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Bafin erwartet hohe Nachzahlungen an Sparkassen-Kunden

Nächster Artikel

Bericht: Reichelt-Portal erhält Fernsehprogrammzulassung

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.