Österreich verteidigt rasche Einführung der Impfpflicht
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Die Regierung Österreichs hat die für Anfang Februar geplante Einführung der Impfpflicht verteidigt. „Wir dürfen keine Zeit verlieren, die Vollimmunisierung von ungeimpften Personen dauert mindestens viereinhalb Monate“, sagte die zuständige Verfassungsministerin Karoline Edtstadler der „Welt“.
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Mit einer raschen Impfpflicht wolle sich Österreich auf eine mögliche neue Corona-Welle in der zweiten Jahreshälfte vorbereiten. Sollte eine Impfpflicht im Herbst dann nicht mehr nötig sein, werde die Regierung mit einer sogenannten Verordnungsermächtigung schnell darauf reagieren und die Maßnahme wieder aussetzen. „Damit sind wir maximal flexibel“, sagte Edtstadler. Hintergrund: Österreich will als erstes Land im Februar eine allgemeine Impfpflicht einführen.
Edtstadler, eine frühere Richterin und Oberstaatsanwältin, verwies zudem darauf, dass eine allgemeine Impfpflicht durch europäisches Recht gedeckt sei: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Urteil vom April 2021, das sich auf eine Beschwerde aus Tschechien wegen der Impfpflicht von Minderjährigen bezog, klargestellt, dass diese Impfpflicht rechtskonform ist. Der Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, also das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, kann also auch durch eine Impfpflicht gerechtfertigt sein.“ Nach Ansicht von Edtstadtler ist es wichtig, dass die Impfpflicht auch „verhältnismäßig“ sei. „Unsere Überlegung war: Wir wollen uns nicht mehr von Lockdown zu Lockdown hangeln – was ja auch eine massive Einschränkung von Grundrechten bedeutet – und setzen stattdessen auf eine hohe Durchimpfungsrate.“
Laut Ministerin sind Strafen zur Durchsetzung der Impfpflicht notwendig: „Dabei darf die Strafe nicht zu niedrig sein, damit sie auch ernst genommen wird. Sie darf aber auch nicht zu hoch sein, damit sie nicht noch mehr Widerstand bei den Betroffenen erzeugt“. Die Strafe bei Verstößen gegen die Impfpflicht werde in Österreich auch von der Höhe des Einkommens abhängen, die Höchststrafe soll 3.600 Euro betragen. „Das ist aus Sicht der Regierung angemessen“.
Foto: Impfspritze mit Moderna wird aufgezogen, über dts Nachrichtenagentur
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