Nachrichten

SPD im Bundestag fordert „Aufstand der Anständigen“ gegen AfD

Reichstagsgebäude (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

In der Debatte um den Umgang mit der AfD hat sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ausgesprochen, weitere juristische Schritte gegen die Partei ins Auge zu fassen, die AfD aber vor allem politisch zu konfrontieren. „Es ist völlig richtig, ein Verbot der AfD zu prüfen, die in weiten Teilen erwiesen rechtsextremistisch ist“, sagte die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast der „Welt“ (Montagausgaben). Wichtiger sei allerdings die Auseinandersetzung in der Sache.

Anzeige

„Ein Aufstand der Anständigen gegen einen massiven Rechtsruck ist notwendig. In und vor allem außerhalb der Parlamente.“ Sie kündigte an, „das Gebaren der AfD und ihre Verstrickungen in rechtsextreme, rassistische Netzwerke“ in dieser Woche im Bundestag zu thematisieren.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, bezeichnete die AfD als „Bedrohung für unser Land, der wir uns als wehrhafte Demokratie entgegenstellen müssen“. Er verwies auf die „hohen Anforderungen“, die in Deutschland an ein Parteiverbotsverfahren geknüpft seien. Thomae warnte vor dem Scheitern eines solchen Vorgehens, das „der AfD sogar noch nutzen würde, sich in der Opferrolle zu inszenieren“.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Reichstagsgebäude (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

SPD-Politiker wollen Bauern weiter entgegenkommen

Nächster Artikel

Stark-Watzinger äußert Verständnis für Bauern-Proteste

5 Kommentare

  1. 15. Januar 2024 um 6.40 — Antworten

    Eine Partei verbieten zu wollen, bedeutet sich gegen die parlamentarische Demokratie zu wenden.

    • Manfred Murdfield
      15. Januar 2024 um 17.39 — Antworten

      Genau, denn wie entstehen Märtyrer? Genau, indem sie erdolcht werden! Und wie entstehen Reliquien? Genau …

  2. Erhard Stammberger
    15. Januar 2024 um 18.30 — Antworten

    Dann lesen Sie mal Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes.

  3. Erhard Stammberger
    17. Januar 2024 um 16.46 — Antworten

    Dann lesen Sie mal Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    • Manfred Murdfield
      21. Januar 2024 um 14.35 — Antworten

      Und deshalb steht im Absatz 4, dass das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsfeindlichkeit entscheidet und nicht irgendwelche Kommentare. Den Antrag auf Verfassungsfeindlichkeit können die Organe Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung stellen. Und da herrscht offenbar wohl noch die Meinung vor, es dauert lange und mit dem Verbot einer Partei wird nicht die Gesinnung verboten. Insofern ist es auch meine Auffassung, dass ein Verbotsantrag mit ungewissem Ausgang eher zu Trotzreaktionen und Märtyrertum führen kann. Leider, Einsicht wäre besser.

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.