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SPD und Grüne gegen Erleichterungen für Eigenheim-Erben

Wohnhäuser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Die Bundestagfraktionen von SPD und Grünen haben skeptisch auf den Vorstoß von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt zu Steuererleichterungen für Eigenheim-Erben reagiert. Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Michael Schrodi, sagte der „Welt“ (Freitagausgabe): „Für das Eigenheim fällt schon heute keine Erbschaftsteuer an, wenn es selbst bewohnt wird.“

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„Wird das Haus vermietet, lassen sich die Mieteinnahmen nutzen, um Steuern auf den über dem Freibetrag liegenden Anteil zu zahlen – das Vermögen bleibt in der Familie“, erklärte der SPD-Politiker. Dobrindt hatte gefordert, Eigenheime künftig auch dann steuerfrei an die nächste Generation übertragen zu können, wenn die Erben das Eigenheim anschließend vermieten.

Schrodi kritisierte zudem, dass Dobrindt nicht auf die Abschaffung existierender Steuerschlupflöcher für die größere Erbschaften eingegangen sei. „Bei der letzten Reform hat die Union dafür gesorgt, dass Superreiche mit Vermögen über 26 Millionen Euro oft unter ein Prozent Steuern zahlen. Hier zeigt sich einmal mehr, dass CDU/CSU als Cheflobbyisten der Wohlhabendsten agieren, während die Vermögensungleichheit in Deutschland weiterwächst“, sagte der Sozialdemokrat.

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch wies darauf hin, dass „das Eigenheim schon heute steuerfrei vererbt werden“ könne. Das solle auch so bleiben. „Der Staat darf an das Zuhause von Menschen nicht ran.“ Er kündigte an, dass die Grünen sich vielmehr dafür einsetzen würden, dass „sehr reiche Erben“, die 300 und mehr Wohnungen geerbt hätten und dafür laut Gesetz keiner Steuern zahlen müssten, künftig zur Kasse gebeten werden. „Diese Steuerlücke ist ungerecht, wir wollen sie schließen“, sagte Audretsch.

Unterstützung für die von der Union geforderte Steuererleichterung kam dagegen aus der FDP-Fraktion. „Es ist richtig darüber nachzudenken, die Erbschaftsteuer zu reformieren“, so die zuständige Fraktionssprecherin Claudia Raffelhüschen. „In einem ersten Schritt könnte man etwa die selbst genutzten Immobilien innerhalb der Familie generell, auch bei Vermietung, von einer Erbschaftsteuer befreien.“

dts Nachrichtenagentur

Foto: Wohnhäuser (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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