Steinmeier ruft in Coronakrise zur Solidarität auf
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ruft die Bürger in der Coronakrise zu Solidarität auf. Jeder könne helfen und „Mitmenschlichkeit“ zeigen, sagte Steinmeier in einer am Donnerstag veröffentlichten Videobotschaft. „Wir können die vielen Ideen und Plattformen nutzen, die jetzt im Internet entstehen – für Freiwillige, die zum Beispiel den Bauern bei der Ernte helfen wollen“, so der Bundespräsident.
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„Wir können auch unseren Lieblingsläden, die derzeit geschlossen bleiben müssen, Gutscheine abkaufen oder in unseren Lieblingsrestaurants Essen zum Mitnehmen bestellen.“ Zudem rief das Staatsoberhaupt dazu auf, Kulturschaffende damit zu unterstützen, Geld für gekaufte Eintrittskarten nicht zurückzufordern. „Denn viele Kulturschaffende, deren Kunst uns gerade jetzt so viel bedeutet, sind gerade jetzt in ihrer Existenz bedroht.“ Wenn man das alles miteinander schaffe, dann zerfalle die Gesellschaft nicht in der Krise, sondern im Gegenteil: „Dann wächst sie enger zusammen.“
Foto: Warteschlange vor einem Supermarkt, über dts Nachrichtenagentur
5 Kommentare
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/corona-krise-keine-gefahr-jemanden-beim-einkaufen-zu-infizieren-69787894.bild.html
Na denn… Deckt sich mit Teilaussagen des Chefs der deutschen Medizinstatistik in der „Zeit“ – und denen von Prof. Sucharit Bhakdi.
Ich frage mich zunehmend, was die ganze Hysterie soll. Zwielichtige Gesetze möglich machen, die dann nie zurück genommen werden?
Nachtrag:
https://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/tv-kolumne-maischberger-die-woche-das-richtige-mass-der-massnahmen-sind-die-deutschen-zu-leichtglaeubig_id_11840820.html
Sorry, nochn Nachtrag:
https://www.sueddeutsche.de/politik/coronavirus-grundrechte-freiheit-verfassungsgericht-hans-juergen-papier-1.4864792
Da ist doch an die 1968 (trotz heftiger Widerstände) verabschiedeten Notstandsgesetze und die Notstandsverfassung zu erinnern. Geändert wurde z.B. der Art. 11 GG mit der Einschränkung des Grundrechts der Freizügigkeit z.B. bei Seuchengefahr. Wer in unserer Parteiendemokratie die Parteien wählt, die solche Beschlüsse befürworten, könnte die falsche Entscheidung beim nächsten Mal korrigieren. Da aber oft die Meinung herrscht, das würde doch nichts ändern, bleibt es so wie es ist, und beim nächsten kann es darum nochmal verschärft werden.
„Da aber oft die Meinung herrscht, das würde doch nichts ändern, bleibt es so wie es ist, und beim nächsten kann es darum nochmal verschärft werden.“
Problem dabei, Nicht „es“ wird sich etwas ändern, sondern „es“ wird etwas geändert werden. Zwangsläufig nach diesem Desaster – und, wo die Reise dann hingeht, läßt sich in etwa erahnen wenn man die Wählerwanderungen auf der rechten Seite derzeit verfolgt…