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Stübgen pocht auf Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan

Flagge von Syrien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Obwohl das Auswärtige Amt die Sicherheitslage in Syrien immer noch als „volatil“ beschreibt und die Reisewarnung für das kriegsgebeutelte Land weiterhin gilt, hat der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), für die Abschiebung schwerkrimineller Flüchtlinge nach Syrien plädiert. „Im Kerngebiet Syriens herrscht kein Krieg mehr“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben).

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„Es gibt grundlegende staatliche Ordnungsstrukturen. Natürlich ist das kein Rechtsstaat“, so Stübgen. „Aber andere europäische Länder haben längst begonnen, diplomatische Beziehungen mit Syrien aufzunehmen. Und wir haben auch diplomatische Beziehungen mit Russland. Deshalb können wir solche Abschiebungen mit der Regierung in Damaskus abwickeln.“ Deutschland mache „in dieser Frage gar nichts“.

Stübgen will das Thema bei der Innenministerkonferenz in Potsdam ansprechen. „Kraftvolle Sprüche von Bundeskanzler und Innenministerin sind gut und schön“, sagte der CDU-Politiker. „Aber sie frustrieren die Bevölkerung noch mehr, wenn diese merkt, dass auf Worte keine Taten folgen und ihr nur etwas vorgemacht worden ist.“

Ähnlich sei es mit Afghanistan. „In Afghanistan gibt es keine einigermaßen berechenbare Ordnungsstruktur“, räumte Stübgen zwar ein. „Aber es gibt mannigfaltige Kontakte, etwa bei der Überweisung von deutschen Hilfsleistungen über immerhin 400 Millionen Euro. Es werden zudem Afghanen bei uns aufgenommen, etwa im Rahmen von Sonderaufnahmeprogrammen. Wenn das so ist, dann können über diplomatische Kontakte auch Rückführungen organisiert werden.“ Man könne in der Bevölkerung „niemandem“ erklären, so Stübgen, „dass ein islamistischer Terrorist bei uns Schutz genießt vor einem islamistisch-terroristischen Regime in seinem Heimatland“.

2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebungen nach Afghanistan gestoppt. Der Gerichtshof legt das sogenannte Refoulement-Verbot in der Genfer Flüchtlingskonvention in Kombination mit dem Folterverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention so aus, dass nicht in Länder abgeschoben werden darf, in denen den Betroffenen Folter droht.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Flagge von Syrien (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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