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Union will Klagerechte für Umweltverbände beschränken

Justicia, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Der Wirtschaftsflügel der Union hat sich für eine EU-Initiative zur Beschränkung der Klagerechte für Umweltverbände ausgesprochen. „Wir wollen weiterhin Bürger- und Umweltbelange in Planungsverfahren berücksichtigen, aber dies muss so geschehen, dass es nicht zu deutlichen Verzögerungen führt“, sagte der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Carsten Linnemann (CDU), dem „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe).

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Planungsverfahren dürften nicht länger durch Verbandsklagen unnötig in die Länge gezogen werden. „Da bedarf es auch auf europäischer Ebene dringender Änderungen.“ Hintergrund ist, dass sich Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt haben, auf Grundlage europäischen Rechts das Verbandsklagerecht in seiner Reichweite zu überprüfen und sich auf EU-Ebene für die „Wiedereinführung der Präklusion“ einzusetzen. Präklusion bedeutet, dass Bürger und Verbände ihre rechtlichen Einwände nur während eines Planungsverfahrens vorbringen dürfen und nicht mehr nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte indes kürzlich ein Urteil von 2015 bestätigt, wonach die Präklusion gegen europäisches Recht verstößt. Linnemann begründete den Handlungsbedarf damit, dass die Infrastruktur in Deutschland modernisierungs- und ausbaubedürftig sei, die Coronakrise aber das Land in dieser Hinsicht im Vergleich zu Wettbewerbern wie China und USA weiter zurückgeworfen habe. „Auch die Energiewende wird nur gelingen, wenn große Planungs- und Bauvorhaben beschleunigt werden“, sagte der CDU-Politiker. „Hier läuft uns die Zeit davon.“ Ähnlich äußerte sich der nordrhein-westfälische Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU).

„Wir müssen es schaffen, den Ausgleich von Eingriffen in die Umwelt und in die Rechte der betroffenen Bürger schneller hinzukriegen“, sagte Wüst der Zeitung. „Die Wiedereinführung der Präklusion garantiert Rechtsschutz für wirklich Betroffene und verhindert, dass Gerichtsverfahren mit dem taktischen Zurückhalten von Informationen absichtlich in die Länge gezogen werden.“

Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    8. März 2021 um 16.08 — Antworten

    Es wird ja wohl immer schlimmer! Grundrechte sind kein Spielzeug für Parteien, die meinen, sich den Staat zur Beute machen zu wollen – und das schon seit Jahrzehnten.

    https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/heribert-prantl-ich-hoffe-dass-die-gesellschaft-aufwacht-li.136339

    Die Gesellschaft, also wir alle, dürfen sich das nicht bieten lassen. In Dänemark (nur EIN Beispiel) gab es massive Proteste gegen Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten – und das, obwohl das, was auch hier Grundrechte sind, die Unverletzlichkeit der Wohnung z.B. – dort natürlich nie angetastet wurde. Für solche Bereiche gab man dort nur Empfehlungen aus.
    Natürlich haben NGOs das Recht, sich auf legalem Wege zu wehren, wenn etwas aus dem Ruder läuft – oder will hier etwa tatsächlich wer die Diktatur arroganter, aber, wie wir sehen nicht besonders kompetenter, Kreise, die meinen sich alles erlauben zu können?
    Seit 1945 nichts dazu gelernt?

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