Nachrichten

Wissenschaftliche Dienste: Zentrale AfD-Vorhaben rechtswidrig

AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Zwei zentrale migrationspolitische Vorhaben der AfD für den Fall einer möglichen Beteiligung an einer Landesregierung in Sachsen oder Thüringen wären offenbar rechts- und verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt eine aktuelle Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Anzeige

AfD-Chef Tino Chrupalla hatte im Juli im ARD-Sommerinterview gesagt, seine Partei werde im Fall einer Regierungsübernahme in Sachsen oder Thüringen innerhalb der ersten 100 Tage Grenzkontrollen einführen und den bundesweiten Verteilmechanismus für Asylbewerber aufkündigen. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Clara Bünger hat die Wissenschaftlichen Dienste des Parlaments nun mit einer rechtlichen Prüfung dieser Vorhaben beauftragt – das Ergebnis: Beide Maßnahmen wären nicht rechtskonform durchsetzbar.

Der Bund verfüge gemäß Artikel 73 des Grundgesetzes über die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Grenzschutz, schreiben die Experten der Wissenschaftlichen Dienste. Die Länder könnten nur im Einvernehmen mit dem Bund Grenzschutzaufgaben wahrnehmen – wie es aktuell in Bayern der Fall sei.

Würde ein Land ohne Einvernehmen des Bundes Grenzschutzmaßnahmen durchführen, verstieße das gegen die grundgesetzlich geregelte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. Ob ein solcher Verstoß vorliege, könnte Gegenstand eines Bund-Länder-Streits vor dem Bundesverfassungsgericht werden. „Sofern die Voraussetzungen des Art. 37 GG vorliegen, kämen theoretisch auch Maßnahmen des Bundes im Wege des – praktisch noch nie angewendeten – Bundeszwangs in Betracht“, schreiben die Verfassungsexperten des Bundestags. Auch der Verteilmechanismus für Asylbewerber – der sogenannte Königsteiner Schlüssel – könne nicht von einem einzelnen Land angetastet werden. Auch hier seien Maßnahmen bis hin zum „Bundeszwang“ möglich.

„Der Wissenschaftliche Dienst bestätigt, dass Chrupallas Ankündigungen für den Fall einer AfD-Landesregierung mit geltendem Verfassungsrecht unvereinbar sind“, sagte die Linken-Abgeordnete Bünger dem RND. „Entweder handelt es sich also um plumpe Wählertäuschung oder aber um die Ankündigung eines noch nie dagewesenen Verfassungsbruchs, der die gefestigten rechtsstaatlichen Strukturen des Föderalismus gefährdet.“ Chrupallas Ankündigungen zeigten einmal mehr, warum die AfD die Verfassung und den Frieden in Deutschland gefährde.

dts Nachrichtenagentur

Foto: AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Vorheriger Artikel

Czaja für Aufhebung des CDU-Unvereinbarkeitsbeschlusses zur Linken

Nächster Artikel

Rhein sieht Merz nach Ost-Wahlen in K-Frage gestärkt

Keine Kommentare bisher

Einen Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.