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ZdK für Beibehaltung des bestehenden Abtreibungsrechts

Kreuz in einem Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken spricht sich für die Beibehaltung der gängigen Rechtspraxis bei Abtreibungen in Deutschland aus. „Das ZdK befürwortet weder eine vollständige Liberalisierung, noch eine strengere Handhabe“, sagte Präsidentin Irme Stetter-Karp den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). Der bestehende Paragraf 218 habe die verschiedenen Rechtsgüter gut austariert abgewogen.

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Laut einem Medienbericht spricht sich eine von der Ampel-Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe dafür aus, Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft zu legalisieren. Derzeit sind Schwangerschaftsabbrüche laut Paragraf 218 grundsätzlich rechtswidrig, bleiben aber in bestimmten Fällen straffrei.

„Die Kommission legt eine differenzierte Empfehlung für die verschiedenen Schwangerschaftsphasen vor, ohne diese präzise zeitlich abzugrenzen“, kritisierte das ZdK. Der Regierung bleibe so ein deutlicher Gestaltungsraum. „Uns überzeugt ethisch nicht, dass der Embryo in der frühen Phase der Schwangerschaft weniger Schutzrechte haben soll“, so Stetter-Karp.

dts Nachrichtenagentur

Foto: Kreuz in einem Krankenhaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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1 Kommentar

  1. W. Lorenzen-Pranger
    9. April 2024 um 17.30 — Antworten

    Wie lange steht eigentlich die Trennung von Staat und Kirchen schon im Gesetz? Können wir uns jetzt bitte endlich mal dran halten und Äußerungen aus ausgerechnet dieser mehr als zwielichtigen „Kirche“, ignorieren? Diese Leute sind doch schon seit sehr langer Zeit unerträglich und vorgestrig. Kindesmißbrauch, Steuergelder abzocken wegen „Verträgen“ aus Napoleons Zeiten – und was auch immer.
    Meine Vorfahren waren bestimmt auch mal zu Wikingers Zeiten benachteiligt – wo bleiben die Zahlungen? Moment, ich such mal die Beweise raus… 🙂

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