Zwei Hausverbote im Bundestag nach Störaktion am 18. November
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Zuge der Störaktion von Gästen der AfD-Bundestagsfraktion während der Sitzung zum Infektionsschutzgesetz am 18. November hat die Bundestagsverwaltung bisher zwei Hausverbote verhängt. Das sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Donnerstagausgaben).
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„Gegen mehrere Personen sind außerdem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet worden, die Bußgelder zur Folge haben.“ Auch gegen ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages könnten Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. „Sie haben in Bezug auf ihr Verhalten in den Gebäuden des Bundestages im Rahmen von Besuchen keine besonderen Rechte. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen“, so der Sprecher.
Am Donnerstagmittag hatte der Ältestenrat des Bundestages getagt. Dort wurden die Sanktionen bekannt gemacht.
Foto: Bundestag, über dts Nachrichtenagentur
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