Oldenburg

Acht Exhumierungen angekündigt

Die Ermittlungsbehörden überprüfen derzeit mehr als 174 Sterbefälle im Klinikum Delmenhorst, die in die Dienstzeit des angeklagten Krankenpflegers Niels H. fielen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat Exhumierungsbeschlüsse beim Ermittlungsrichter erwirkt.

Thomas Sander, Johann Kühme und Arne Schmidt (von links) informierten heute über die ersten Exhumierungen.
Foto: Katrin Zempel-Bley

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Oldenburg / zb – Die Ermittlungsbehörden überprüfen derzeit mehr als 174 Sterbefälle im Klinikum Delmenhorst, die in die Dienstzeit des angeklagten Krankenpflegers Niels H. fielen und in denen die Verstorbenen erdbestattet wurden. In diesen Fällen liegen die ersten 23 Gutachten des von der Staatsanwaltschaft Oldenburg beauftragten Sachverständigen vor.

In bisher zwölf Fällen ist der Todeseintritt nach Auffassung des Gutachters nach dem Krankheitsverlauf nicht plausibel. In diesen Fällen gehen die Staatsanwaltschaft Oldenburg und die Soko „Kardio“ dem Verdacht nach, dass der Tod der Patienten auf eine Vergabe des Medikamentes „Gilurytmal“ zurückzuführen ist. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat hier bereits Exhumierungsbeschlüsse beim Ermittlungsrichter erwirkt. Die ersten acht Exhumierungen stehen in den nächsten Wochen an, weitere werden folgen.

„Wir haben die Angehörigen informiert und die erforderlichen Vorarbeiten durchgeführt“, berichtete Polizeipräsident Johann Kühme. „Die Exhumierungen werden friedhofsweise erfolgen, allerdings geben die Verantwortlichen keine Auskünfte über die jeweiligen Friedhöfe, weil sie weder Schaulustige noch Medienvertreter dabei haben wollen“, stellte Kühme unmissverständlich klar. Er appellierte an die Medien und die Öffentlichkeit, die gebotene Diskretion zu wahren. Auf den jeweiligen Friedhöfen seien keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gestattet und das gelte auch für Fotos aus der Luft. Für die Dauer der polizeilichen Einsatzmaßnahmen lässt sich die Polizeidirektion Oldenburg das Hausrecht von den Friedhofsträgern übertragen. Die jeweiligen Friedhöfe werden mit Hilfe der Bereitschaftspolizei abgesperrt und überwacht, kündigte die Polizei an. Der Zugang ist nur kontrolliert möglich.

Die Exhumierungen werden unabhängig vom Willen der Angehörigen durchgeführt. „In den ersten acht Fällen haben die Angehörigen betroffen, aber weitestgehend gefasst auf die Nachricht reagiert“, berichtete Soko-Leiter Arne Schmidt. Es wird an einem Tag jeweils mehrere Graböffnungen geben. Wobei sowohl die Soko „Kardio“ als auch die Staatsanwaltschaft Oldenburg größten Wert auf einen möglichst würdevollen Umgang mit den Verstorbenen und deren Angehörigen sowie den Grabstätten legen. Die Polizeidirektion Oldenburg bietet auf Wunsch der Angehörigen vor, während und nach den Untersuchungen eine Betreuung durch speziell geschulte Beamte an. Diese Begleitung und Betreuung findet in enger Kooperation mit den betroffenen Kirchen und Religionsgemeinschaften statt, sofern dies durch die Angehörigen gewünscht wird.

Nach der Öffnung der Gräber werden die Verstorbenen geborgen und rechtsmedizinisch untersucht. Zudem werden Bodenproben genommen. Die Verstorbenen werden anschließend in neuen Särgen beerdigt. Ihre Gräber werden unverzüglich von einem Fachbetrieb neu bepflanzt. Auch ein Steinmetz steht zur Verfügung, so dass eine sofortige Wiederherstellung der Grabstätte gewährleistet ist. Wann die Untersuchungsergebnisse vorliegen ist unklar. Es wird mit einigen Monaten gerechnet.

Die bisherigen Ermittlungen führten bis heute – neben den anstehenden Exhumierungen – zu folgenden vorläufigen Ergebnissen: Bislang liegen keine konkreten Hinweise dafür vor, dass Niels H. schon während seiner Tätigkeit im St.-Willehad-Hospital in Wilhelmshaven Patienten durch nicht indizierte Medikamentenabgabe getötet haben könnte. Die Prüfung der Verdachtsfälle aus der Tätigkeit in Altenpflegeheimen und Hilfsorganisationen in Wilhelmshaven dauert jedoch noch an.

Bisher sind in über 20 Sterbefällen im Klinikum Oldenburg Ermittlungen gegen Niels H. wegen des Anfangsverdachts des Mordes eingeleitet worden. Hier gehen die Ermittlungsbehörden insbesondere dem Verdacht nach, dass Niels H. durch den Einsatz von Kalium Patienten getötet haben könnte. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft überprüft derzeit ein unabhängiger Gutachter das vom Klinikum Oldenburg veranlasste Gutachten. „Wir beschränken uns nicht auf das vom Klinikum selbst in Auftrag gegebene Gutachten“, stellte Daniela Schiereck-Bohlmann, sachleitende Oberstaatsanwältin, klar. Die Ermittlungen gegen Verantwortliche der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst wegen des Verdachts des Totschlags durch Unterlassen dauern an.

Oberstaatsanwalt Thomas Sander bedauerte, dass die Ermittlungen gegen Niels H. nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit erfolgt seien. „Es hat Pannen gegeben“, räumte er unumwunden ein und sagte weiter: „Angehörige sind jahrelang wegen Ungereimtheiten hingehalten worden. Es hat viele Wunden gegeben, die geschlagen wurden. Dafür entschuldige ich mich im Namen der Staatsanwaltschaft.“ Inzwischen gibt es zwei Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitarbeiter, zudem wird untersucht, ob strukturelle Mängel für die aufgetretenen Fehler ursächlich waren. „Wir werden das Treiben von Niels H. voll umfänglich aufklären“, versicherte er abschließend.

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