Oldenburg (zb/pm) – Die Stadt Oldenburg reagiert auf den Brief des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (OVG) in einer Pressemitteilung folgendermaßen: „Das OVG Lüneburg schlägt in der juristischen Auseinandersetzung um die Altpapiersammlung im Gebiet der Stadt Oldenburg ein Mediationsverfahren vor. Damit verfolgt das Gericht einen anderen Kurs als das Verwaltungsgericht Oldenburg, das die Untersagungsverfügung der Stadt zur privaten Altpapiersammlung gestoppt hatte. Mit der Verfügung des OVG wird der Kurs der Stadt der letzten Monate bestätigt. In mehreren Gesprächen mit dem privaten Betreiber ARGE waren Einigungsmöglichkeiten ausgelotet worden.“

Vor dem Hintergrund des Vorschlages des OVG Lüneburg, im Altpapierstreit mit der ARGE ein Mediationsverfahren durchzuführen, kritisiert der Sprecher der Gruppe CDU/FW-BFO, Olaf Klaukien, die Bewertung der Stadtverwaltung. „Die Rechthaberei, mit der die Verwaltung seit Beginn des Streits agiert, wird der Stadt auch jetzt nicht weiterhelfen. Die Verwaltung scheint weiterhin beratungsresistent zu sein“, schreibt Klaukien. Nur so könne die Bewertung der Stadtverwaltung erklärt werden. Es könne keine Rede davon sein, dass der Kurs der Stadtverwaltung durch den Vorschlag des OVG Lüneburg bestätigt worden sei. „Denn wenn das Gericht davon überzeugt wäre, dass die Stadt mit der Untersagungsverfügung richtig gehandelt hat, hätte es kein Mediationsverfahren vorgeschlagen, sondern der Beschwerde der Stadt Oldenburg stattgegeben“, so Klaukien weiter.

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Hans-Richard Schwartz von der FDP/WFO-Fraktion schreibt folgende Stellungnahme: „Wir unterstützen den Oberbürgermeister in seiner Absicht, das vom OVG Lüneburg vorgeschlagene Mediationsverfahren aufzunehmen. Diesem Vorschlag allerdings schon als Sieg der Stadt in dem Rechtsstreit mit der ARGE zu betrachten, ist sicherlich verfehlt, da es sich insoweit lediglich um eine unverbindliche Willenserklärung des Gerichts handelt, ohne dass dieses aber schon zu erkennen gäbe, welchen Standpunkt es zwischen beiden streitenden Parteien einnimmt.“ Darüber hinaus fragt Schwartz, weshalb erst jetzt die Erkenntnis gereift sei, sich für das Mediationsverfahren zu entscheiden? „Dieses hatte ich bereits ausdrücklich in der Mai-Sitzung vergangenen Jahres des Betriebsausschusses Abfallwirtschaftsbetrieb beantragt, was jedoch von den Ratsfraktionen von SPD, Grünen und Linken vehement abgelehnt worden war.“

Andreas Hollweg äußerst sich für die Ratsfraktion Die Linke so: „Der Vorschlag des OVG Lüneburg für ein gerichtliches Mediationsverfahren zur Beilegung des Altpapierstreits ist sehr zu begrüßen. Ergebnis eines solchen Verfahrens wird sein, dass der städtische Abfallwirtschaftsbetrieb langfristig den Großteil der Sammlung durchführt und der ARGE einen gewissen Anteil (nicht weniger als 15 Prozent) überlässt. So kann das Ziel der Stadt erreicht werden, Überschüsse zu erzielen und den Gebührenhaushalt zu stabilisieren.“

Die Ratsfraktionen von SPD und Grünen haben sich bislang nicht zu dem Vorschlag des OVG geäußert.

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2 Kommentare

  1. Michael Reins
    22. Februar 2015 um 8.48 — Antworten

    Da kann man nur gespannt sein, ob man im Rat und in der Verwaltung den Wink mit dem Zaunpfahl auch wirklich versteht. Natürlich können jetzt die üblichen verdächtigen versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, was dann aber – und da bin ich mir sicher – vom OVG verhindert werden wird. OB Krogmann hatte vor der Wahl angekündigt, das zukünftig mit mehr verstand gearbeitet werden soll; hier könnte man anfangen, um den Willen dazu zu zeigen.

  2. Barbara Klebinger
    23. Februar 2015 um 2.57 — Antworten

    … Mediation ist gut-die Interpretation dieses Vorschlages der Verwaltung typisch !
    Wieder wird vergessen, daß der Wertstoff Altpapier dem abgebenden Eigentümer gehört und ausschließlich dieser über den Empfänger der Abgabe entscheidet !
    Auch die oldenburger Verwaltung kann nicht das Grundgesetz und das BGB übergehen.
    Eine Verwaltung, die Informationen über die Tonnenwahl bei Neu-Oldenbürgern unterläßt und sich die Daten des Einwohnermeldeamtes zur Hilfe nimmt, um ihre Tonnen loszuwerden,geht für mich nicht rechtlich haltbar vor;
    Wenn eine Kommune sich auf Kosten der Allgemeinheit in ein gewerbliches Abenteuer stürzt, müssen auch die in der freien gewerblichen Wirtschaft geltenden Regeln beachtet werden. Die Richter und die Staatsanwaltschaft werden es schon richten.

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