Dass Oberbürgermeister Jürgen Krogmann nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg zum Altpapierstreit zunächst das Gespräch mit den Vertretern der Arge sucht, ist grundsätzlich zu begrüßen. Klar ist aber auch, dass es viel zu spät kommt, was nicht Krogmann sondern seinem Vorgänger anzulasten ist, weil die Stadt nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg so gut wie keine Trümpfe mehr in der Hand hält. Deshalb stellt sich die Frage, was mit einer gütlichen Einigung gemeint sein könnte, die die Stadt mit der Arge anstrebt?
Die Arge darf weiterhin in Oldenburg Papier sammeln, daran würde auch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg nicht rütteln. Und im Hauptverfahren ist ebenfalls nichts anderes zu erwarten, denn die Entscheidung ist auf 60 Seiten fundiert und eindeutig begründet und mittlerweile auf der Webseite des Gerichts nachzulesen.
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Wenn die Gruppe Die Linke/Piratenpartei die Ansicht vertritt, die Stadt solle den Rechtsstreit fortsetzen, weil das Gericht übersehen habe, dass die Arge nur bis zum 31. Dezember 2013 Papier in Oldenburg sammeln durfte, dann ist das nicht nachzuvollziehen. Genau auf diesen Aspekt geht das Gericht in seiner Begründung explizit ein und weist dieses Argument als unzutreffend und irrelevant zurück. Zudem war der Stadt lange vor dem 31. Dezember 2013 klar, dass die Arge über dieses Datum hinaus weiter Papier sammeln würde und zu diesem Zeitpunkt die nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz verlangte zusätzliche Anzeige der seit langem bestehenden Sammlung der ARGE vorlag.
Unabhängig davon lässt das Kreislaufwirtschaftsgesetz gewerbliche Altpapiersammlungen grundsätzlich zu und zwar selbst dann, wenn sie neu begonnen werden, was hier nicht der Fall ist. Gewerbliche Sammlungen können nur untersagt werden, wenn sie die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorgung gefährden, wofür die Kommune beweispflichtig ist. Eine relevante Beeinträchtigung der öffentlichen Entsorgung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg aber gerade nicht feststellen können.
Somit muss die Stadt im wahrsten Sinn des Wortes gegenüber der Arge ziemlich kleine Brötchen backen und könnte sich freuen, wenn der bislang angerichtete Schaden (1.484.643 Euro für Beschaffung und Verteilung der Altpapiertonnen sowie die 754.710 Euro Anschaffungskosten für drei Seitenlader und das bislang entstandene Defizit durch die städtische Papiersammlung in Höhe von rund 400.000 Euro sowie nicht bezifferte Kosten für Marketing) begrenzt würde, indem sie Tonnen und Seitenlader wieder verkauft. Denn welchen Grund sollte die Arge haben, auf die Stadt zuzugehen und womöglich das Sammelgebiet aufzuteilen, wenn sie jetzt schon weit mehr als die Hälfte der Papiertonnen leert?
Der Hinweis in der Pressemitteilung der Stadt Oldenburg, dass das Rechtsanwaltsbüro, das die Stadt vertritt, noch Ansatzpunkte in der Begründung des Beschlusses sieht, die eine Beschwerde, über die vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht entschieden wird, rechtfertigen, gibt schwer zu denken. Man kann nur hoffen, dass sich der Oberbürgermeister Rechtsbeistand von jemandem einholt, der in dieser Auseinandersetzung völlig unbefangen ist und keinerlei Interessen vertritt. Schließlich geht es hier um das Geld der Bürger und um bereits angedrohte erhöhte Müllgebühren, die auch auf diese Misswirtschaft zurückzuführen sind.
Wenn die Stadt ihren eingeschlagenen Weg nicht schnellstens revidiert, wird sie sich im nächsten Schritt nicht nur mit der Arge gerichtlich auseinandersetzen, sondern auch mit Bürgern, die den Müllgebührenbescheid nicht akzeptieren und am Ende ziemlich sicher zum Gericht gehen, um sich gegen derartige Geldverschwendung zu wehren. Kein Privatmann könnte sich solche Eskapaden erlauben. Das geht nur in der Politik, wo man nach außen hin den Spargedanken propagiert und hinten herum dem Bürger die Gebühren vollkommen unsinnig aus der Tasche zieht, nur weil man einen Fehler gemacht hat und nicht in der Lage ist, ihn einzuräumen. Da sollen sich Kommunalpolitiker nicht wundern, wenn sich immer weniger Bürger für sie interessieren und der Politik den Rücken zukehren, weil sie sich ohnmächtig fühlen und sie am Ende zu juristischen Auseinandersetzungen genötigt werden.
Ein Kommentar von Katrin Zempel-Bley.
16 Kommentare
Mir ist immer noch nicht klar, was die Bürgerinnen und Bürger daran hindert, ihr Altpapier ihrer Stadt zu überlassen…
Was mich daran hindert? Neben der (Un-)Art und Weise, wie diese Umstellung vollzogen werden sollte (hemdsärmlig, in vielen Fällen wurden ARGE-Tonnen einfach mitgenommen und durch AWB-Tonnen ersetzt, ohne den Grundstückseigentümer zu fragen – ich nenne so etwas Diebstahl) hängen an der ARGE auch Arbeitsplätze, die ich nicht gefährden möchte.
Papier und Pappe sind kein Müll, sondern Wertstoffe wie z.B. Altmetall. Heute wird das Papier eingesackt, morgen Eisen und Buntmetall, übermorgen sind Pfandflaschen abzuliefern und zuletzt wird dann die Steuerrückerstattung von der Stadt „absorbiert“? Nein danke. Die öffentliche Verwaltung soll erst einmal lernen, mit dem Geld der Bürger vernünftig zu wirtschaften. Der angerichtete Schaden im Millionenbereich hat bitte sehr erst einmal ausgeglichen zu werden, u.a. auch mit einer Durchgriffshaftung bei den Verantwortlichen.
Mir scheint es, als hätten die Planwirtschaftler im Rat und natürlich insbesondere im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb ein Eigentor auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger geschossen. Eigentlich nichts Besonderes, ist es ihnen doch bis jetzt gelungen, ganze Volkswirtschaften in die Kie zu zwingen.
In der EDV sagt man: Never change a running system. Vielleicht ein Satz, den man sich für die Zukunft merken sollte.
Denkt doch mal nach: Die Stadt – der Staat, dass sind doch WIR, deshalb sollten WIR an der Papiersammlung auch verdienen und nicht einzelne Unternehmen (Arge), um die Müll-Gebühren der Stadt stabil zu halten! Das nennt sich dann Gemeinwohl…
# Karl: Läuft bei dir noch W98 auf der alten Kiste? Bleibe doch nicht „ewig gestrig“ und wechsle, wenn es etwas gibt, welches in deine eigene Tasche wirtschaftet !
@ Günter M.
Zum ersten hindert es niemanden, sondern es wird deshalb nicht gemacht weil man seitens der Stadt/AWB unwirtschaftlich arbeitet.
Nun ist es auch eine unumstößliche Tatsache, das die Firma Heine ihrerseits erst dafür gesorgt hat, das es überhaupt Altpapiertonnen gibt und die Stadt Oldenburg sich dabei vollkommen herausgehalten hat und das unternehmerische Risiko nicht tragen wollte. Vor den Tonnen gab es nämlich die großen Papiercontainer die überall verteilt in der Stadt standen, des öfteren mal von merkwürdigen Mitmenschen angezündet wurden und jeder von uns das ganze Papier dort hinbringen musste. Und genau das hat Fa. Heine beseitigt und somit viel Geld eingespart – die Feuerwehreinsätze haben nämlich auch eine Menge Geld gekostet.
Damit hat Fa. Heine also Tonnen verteil und ab dem Zeitpunkt unser Papier abgeholt – kein einziges Wort der Stadtverwaltung, das man es selbst einsammeln möchte – ganz im Gegenteil, man hat sich von der Firma sogar Geld dafür geben lassen (und bekommt es noch) obwohl sie keinen Handschlag dafür tun musste
Jetzt, da sich das Geschäft mit dem Altpapier lohnt, will die Stadt einsteigen und das ganze übernehmen, hat dabei dem Bürger alles mögliche erklärt warum und weshalb ( Gebührenstabilität) und hat uns dabei angelogen, das sich die Balken biegen. Dass der Sammelvertrag zum 31.12.2014 abgelaufen wäre hat man uns erzählt, in Wahrheit aber wollte die Stadt neue Preisverhandlungen – also Geld bekommen fürs Nichts tun. Zudem ist das so eine Sache mit der Wirtschaftlichkeit, denn wie bekannt, hat der AWB drei Seitenlader bekommen, die mal eben 754.710 Euro gekostet haben (ein Fahrzeug hat man schon in der ersten Woche beschädigt, was auch wieder 50.000,-€ gekostet hat), die zudem kaum einsetzbar sind und es damit bedeutet, das man Geld zum Fenster hinaus geworfen hat. Oder haben Sie schon irgendwo im Stadtgebiet beobachten können, dass die Seitenlader eingesetzt werden? Kaum anzunehmen, denn es besteht in der Stadt keine Möglichkeit ,die Papiertonnen schön aufgereiht an die Fahrbahn zu stellen damit sie von dort aufgenommen werden können – das geht wohl in Straßen wie der Butjardinger oder Etzhorner Weg; andere Straßen wie in z.B. die Bogenstraße, Brommystraße, Rebenstraße, Taubenstraße und überhaupt der überwiegende Teil Oldenburgs kann hingegen gar nicht angefahren werden(Parkstreifen, schmale Gehwege usw.).
Nicht einmal auf Hauptstraßen wie die Ofener Straße wären die Fahrzeuge einsetzbar! Dort nämlich gerade mal im Teilstück ab Ecke Peterstraße bis Zeughausstraße, danach gibt es Parkstreifen was das abstellen in der notwendigen Art unmöglich macht.
Habe ich noch was vergessen?! Ja, die Gebührenstabilität: Die hat man für 1 Jahr zugesichert! Glauben Sie denn wirklich dass man die Gebühren danach nicht erhöhen würde? Da müsste man doch reichlich naiv sein um das annehmen zu wollen.
Fassen wir also zusammen:
– 10 Jahre hält man sich aus einem Geschäft fern, weil man Verluste hätte machen können; da war eine Firma wie Heine gerne gesehen.
– Unter einem Vorwand hat man die Bürger vorsätzlich getäuscht, um an das begehrte Altpapier zu kommen.
– Die Verwaltung hat Geld für etwas ausgegeben, was von Anfang an zum scheitern verurteilt war (siehe die angeschafften Fahrzeuge). Eine Gesamtsumme von 2.239353,-€ – noch nicht einmal die Kosten für die Verteilung und die Werbung einbezogen, hätte uns ewig lange Gebührenstabilität gewährleistet – genau genommen mehr als 10 Jahre lang!
– Dazu kommen die uns auferlegten Kosten für die juristische Auseinandersetzung, deren Kosten nach Streitwert berechnet werden.
– Zu guter letzt kommt die Tatsache, das Firma Heine ihr Papier sortiert, presst und dann auf Lkw verlädt um es zum Papierwerk nach Varel zu bringen; ca. 24 Tonnen Papier pro Ladung.
– Der AWB hat das Papier lose auf den Fahrzeugen, nicht sortiert, und hat eine Ladung von gerade mal 12-15 Tonnen und bringt das Papier nach Dörpen (auch da hat man die Bürger belogen, denn das Papier würde angeblich in Neuenwege abgeholt werden was definitiv nicht stimmt.
Ergo: Während die Fa. Heine nur ca. 70 km an Fahrkilometern (Tour Oldenburg Varel/Varel Oldenburg) hat und für sortiertes Papier mehr Geld bekommt, muss der AWB nicht nur ca. 150 km Fahren, sondern hat zum einen unsortiertes Papier dabei (und bekommt dafür weniger Geld als für vorsortiertes) und hat auch noch im besten Fall 9 Tonnen weniger Papier dabei.
Rechenkünstler sein um darauf zu kommen, das man bei der Stadt die Grundrechenarten nicht beherrscht. Ein kleines Unternehmen könnte nach ein paar Wochen die Pforten schließen, weil sie ziemlich schnell pleite wären! Und die Verwaltung, die schon vom Gesetzgeber zur Wirtschaftlichkeit angehalten ist, kommt dann mit diesen sehr fragwürdigen Ideen, weil sich ein paar Stadträte profilieren wollen, aber offenbar keine Ahnung haben oder eben auch nicht rechnen können.
Und eines noch, über das Sie unbedingt nachdenken sollten:
Die Verwaltung behauptet, das sie eine Sammelquote von 40% hätten was definitiv falsch ist. Hätte man die Mieter der GSG und einiger Wohnungsgesellschaften gefragt, hätte man vielleicht noch gerade 20% bekommen. Davon gibt es dann sogar einen großen Anteil, die nicht einmal wussten dass es die Firma Heine einsammelt, sondern in der Annahme waren das die Stadt das schon immer gemacht hat.
Außerdem hat die Verwaltung auf die meisten Antwortpostkarten gar nicht reagiert und trotz Absage an die städtische Tonne trotzdem verteilt; andere Straßenzüge wie in der Fliegerhorstsiedlung an der Alexanderstraße haben nicht einmal Tonnen bekommen oder wenn, eine Tonne für zwei haushalte und ähnliche Scherze.
Um zum Schluss zu kommen:
Von Anfang an war klar, das die Oldenburger mit dem System Arge einverstanden sehr zufrieden waren und es keinen Grund gibt, der Stadt nun zu überlassen, mit dem sie heute angeblich einen so hohen Preis einnehmen können (der angegebene Preis der Stadt von über 110,- € ist Phantasie, denn selbst für sortenreines Papier gibt es nicht so viel!).
Zudem ist Altpapier kein Müll und fällt nicht unter die zwingend vorgegebenen Aufgaben der Kommune; zudem bekam die Stadt bislang Geld ohne etwas zu tun, was wohl eher als wirtschaftlich zu betrachten ist.
Ja, das ist ein Grund um es weiterhin der Fa. Heine zu überlassen, denn das Papier ist mein Eigentum das ich geben kann wem ich will.
Erhöht die Stadt die Gebühren, die den finanziellen Schaden selbst vorsätzlich verursacht hat, werde ich einen Anwalt beauftragen eine Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Was der Richter bislang nicht geprüft hat, weil es nur um die Untersagung der Stadt ging, wird dann geprüft werden.
Und dann geht der Schuss vollends noch hinten los, weil herauskommt wie man dort geschludert hat.
Warum können andere Kommunen eigentlich sehr viel billiger Müll sammeln und damit die gebühren deutlich unter denen halten, die wir zahlen müssen – schon mal darüber nachgedacht warum das so ist?
@Michael Reins Sehr ausführlich dargestellt. Es fehlt allerdings noch die Essenz.Wieso,weshalb,warum?
Klar ist, daß der Abfallwirtschaftsbetrieb marode ist und schlecht geführt wird.( siehe Bericht vom Wirtschaftsprüfer hierzu) Klar ist auch, das die Gewerkschaft in diesem Bereich mehr Einfluss haben wollte. (Eigene Beobachtung im Abfallwirtschaftsausschuß und Aussage von Herrn Höpken). Wobei die Arbeitnehmer bei der Arge vollkommen egal waren. Der Ausschußvorsitzende und der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes hatten somit ein gemeinsames Anliegen. Der eine die Gewerkschaft stärken, der andere wollte das Mißmanagement verschleiern.
Geht ja auch ganz toll, wenn man nicht selbst zur Verantwortung gezogen wird.
Die überteuerte Müllabfuhr in Oldenburg sollte besser privatisiert werden. Nicht um jeden Preis aber zu vernünftigen Preisen.
@ Fokus
Man nimmt also einen Kredit von ca. 2,5 Millionen Euro, kauft 3 Fahrzeuge (die kaum einsetzbar sind) und 42.000 Tonnen, verspricht Gebührenstabilität (wobei die Befürwoter der AWB Tonne wohl nicht gelesen haben, das es lediglich um einen Zeitraum von einem Jahr gilt), gibt eine Menge für die Werbung aus und will ein System übernehmen, das uns die ganze Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt wurde.
Als man die Zahlen der Verluste angegeben hat, wurden diese vorab kreativ verändert, um die Summe zu erhöhen – dummerweise hat man seitens der Verwaltung die Gehälter mit eingerechnet was nicht zulässig ist, denn die kommen aus einem ganz anderem Haushalt.
Anders ausgedrückt: man hat uns die ganze zeit versucht an der Nase herumzuführen und war wohl der Meinung, wir schlafen alle noch auf den Bäumen. Das war ein gewaltiger Irrtum!
Die Stadt verschwendet Gelder (z.B. Kreisverkehr an den Voßbergen uva.) ohne Ende und will die Unfähigkeit der Verwaltung den Bürgern anlasten die für die Kosten aufkommen sollen.
Rechnen Sie doch einfach mal selbst durch, was man Jahr für Jahr einnehmen muß, um tatsächlich eine Schwarze Null zu bekommen – denken Sie dabei an den Kredit und die Zinsen die auch bezahlt werden müssen. Glauben Sie wirklich das die Gebühren stabil bleiben würden oder sogar sinken könnten?
Wie lange glauben Sie dauert es bis der Kredit bezahlt ist – 15 Jahre oder mehr?
Ups, dann müssen ja aber schon längst wieder Neue Fahrzeuge angeschafft werden, Tonnen müssen auch zwischendurch mal getauscht werden weil sie beschädigt sind…
Und jetzt erklären Sie mir bitte, wann es denn dazu kommen könnte, das die Stadt tatsächlich Gewinn machen würde? Das ganze war von Anfang an eine Milchmädchenrechnung.
Hatte eigentlich die Arge für die Fahrzeuge und Tonnen damals keinen Kredit aufgenommen und haben deswegen noch Schulden? Wo sind die Gewinne? Und wenn Ihnen der (Wert-) Müll gehört, dann schaffen Sie ihn doch persönlich weg…… Ich vermute, dass Sie einer von den gierigen Mitmenschen sind und nicht an die Gemeinschaft denken. Wenn die Arge mal streikt, dann ist wieder der Staat dran, den Müll abzuholen, wegen der Ordnungs- und Hygienepflicht…..
@Egon
Es geht doch gar nicht daraum ob die Arge nun Fahrzeuge und Tonnen anschaffen mußte, denn hier geht es um den grundsätzlcihen Aspekt der Sammlung durch den AWB oder die Abholung durch die ARGE.
Die Fa. Heine ist ein Unternehmen, das Gewinnorientiert arbeiten muß; die Stadt hingegen darf nur kostendeckend arbeiten – so die rechtliche Grundlage.
„Wenn die Arge mal streikt, dann ist wieder der Staat dran, den Müll abzuholen, wegen der Ordnungs- und Hygienepflicht…..“
Noch einmal für Sie: Altpapier ist ein Wertstoff und kein Müll! Die Kommunen haben die Pflicht Müll zu sammeln, aber nicht den Wertstoff! Was Altpapier dann zudem noch mit Hygiene zu tun hat, müssen Sie unbedingt erklären.
„Ich vermute, dass Sie einer von den gierigen Mitmenschen sind und nicht an die Gemeinschaft denken. “
Ja wahrscheinlich gebe ich mein Papier deshalb kostenlos ab; jetzt wo Sie es so sagen…
Ist ihnen eventuell aufgefallen das Fa. Heine damit Arbeitsplätze geschaffen hat und das Steuern generiert werden? Ist ihnen schon aufgefallen das der Richter des Verwaltungsgerichtes so entschieden hat, wie ich schon seit fast einem Jahr sage das es entscheiden werden muß?
Sie sollten sich, bevor sie zetern, erst einmal mit dem rechtlichen Aspekt befassen, damit ihnen deutlich wird wie was funktioniert und was gemacht werden darf und was nicht.
@ Egon
>>Bei kommunalen Unternehmen darf im Gegensatz zu rein privaten Unternehmen die Gewinnerzielung nicht alleiniger Zweck der Betätigung sein. Auch sie unterliegen aber grundsätzlich dem Wirtschaftlichkeitsprinzip. Dabei besteht eine Wechselwirkung, aber auch eine Spannung zwischen dem Unternehmensziel der Erfüllung öffentlicher Aufgaben einerseits und dem Wirtschaftlichkeitsprinzip andererseits. Kommunale Unternehmen sind daher dazu angehalten, ein vorgegebenes Ziel mit einem möglichst geringen Aufwand an Mitteln zu verwirklichen.
Kommunale Unternehmen wirtschaften letztlich mit öffentlichen Geldern; das Wirtschaften im öffentlichen Raum beinhaltet daher eine besondere Verantwortung, die sich darin ausdrückt, dass deren Finanzgebaren besonderer Regelungen der Rechnungslegung und Kontrolle, aber auch einer gewissen Transparenz unterliegt.<<
Würde ein privates, gewerbliches Unternehmen so handeln wie die Stadtverwaltung /AWB, würde man vor dem Richter landen wegen Konkursverschleppung!
Um für die Befürworter der AWB Tonne etwas zu verdeutlichen, hier eine Aussage von Prof. Dr. Gunnar Schwarting von der „Deutsche Universität für Verwaltunsgwissenschaften, Speyer“ :
Kommunalrechtliche Voraussetzungen
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist in allen Bundesländern nach ähnlichen Prinzipien geregelt. Im Vordergrund steht die Frage einer Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung. Hierfür ist die sogenannte Schrankentrias maßgebend. Danach darf eine Kommune Unternehmen nur betreiben, erweitern oder errichten, wenn
1. das Unternehmen einen öffentlichen Zweck erfüllt;
2. das Unternehmen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht;
3. der angestrebte Zweck nicht besser (genauso gut) und wirtschaftlicher (und genauso wirtschaftlich) durch einen privaten Dritten erreicht werden kann.
ERGO: Die Arge kann es besser und wirtschaftlicher; das ist ganz offensichtlich.
Eines habe ich ja fast völlig vergessen:
Es gibt im Oldenburger Umland Kommunen, die schon seit mehr als einem Jahrzehnt vollkommen Schuldenfrei sind. Das liegt daran, dass sie zum Jahrende nicht mehr das verbliebene Geld aus dem Jahreshaushalt für allen möglichen Unsinn ausgeben, um im Folgehaushalt die gleiche Summe wieder zu beantragen und voraussichtlich auch zu bekommen.
Diese Schuldenfreien Kommunen nehmen diese übrig gebliebenen Gelder und legen es beiseite, womit sie dann Projekte bezahlen können ohne einen einzigen Cent an Kredit aufnehmen zu müssen. Würde man in der Stadt Oldenburg auch so arbeiten, könnten die Müllgebühren ohne Probleme um 1/3 abgesenkt werden. Aber statt wirklich mal zu sparen und keine unnötigen Ausgaben zum Jahresende zu tätigen, jammert man auf allerhöchstem Niveau weil man selbst nicht begreift, wie man wirtschaftlich arbeitet und wei man sparen könnte.
Und genau dort ist ein Ansatz zu sehen: Wer nicht Willens ist wirklich zu sparen, kann sich nicht so verhalten wie die Verwaltung und einige Räte das tun.
In einem privaten Unternehmen würde man sich von solchem Mitarbeitern trennen; und zwar ganz schnell!
… eine Kommune, hier unsere Stadtverwaltung, hat öffentlichen Aufgaben, hier Abfallwirtschaft, zu erledigen-auf der Grundlage der „Kostendeckung“
… Gewerbebetriebe der freien Wirtschaft mit Verlustrisiko zu begründen, auch unter dem Deckmantel eines kommunalen Betriebes, hier AWB, gehört nicht zu den Aufgaben einer Kommune. Das Verlustrisiko würde mit öffentlichen Steuern und Gebühren auszugleichen sein und genau das ist verboten.
… Altpapier gehört zu den Wertstoffen wie Altkleider, Metallschrott, Elektroschrott, Altglas ua. Alle Wertstoffe sind Eigentum des Besitzers und dieser hat die Verfügungsmacht. Über die „Zwangstonne“ wurde in Oldenburg sogar das Recht auf Eigentum des Mieters ausgehebelt. Die oldenburger Second-hand-läden und Altkleidersammler dürfen sich glücklich schätzen, daß hier keine Gier nach den Altkleidern in der Verwaltung aufkam. Ich gehe davon aus, daß hier zuviele Gegner zu verklagen gewesen wären-die ARGE ist ja „nur“ ein Gegner…..
WÄHRET den ANFÄNGEN, sagte schon meine Oma.
… Es gab schon früher staatliche Sammlungen: Gold, Eisen, Altkleider-jedesmal zu bedenklichen Zeiten wie Krieg, Flüchtlingen u.a.-diese waren freiwillig ! In Oldenburg begann das Desaster mit einem kleinen Artikel in der NWZ: Altpapier her oder Abfallgebührenerhöhung !
Es wurde sich danach in der Verwaltung über das Grundgesetz, das BGB und unsere demokratischen Grundregeln in mehrerer Hinsicht hinweggesetzt.
Fehler der Verwaltung wurden verschleiert, gutmütige Bürger in Angst vor (unbenannten) Abfallgebühren versetzt—–ach nein: das geschieht gerade aktuell !!!
NEUES MITEINANDER ? – noch hat es nicht begonnen.
es handelt sich um einen Ratsbeschluss – demokratisch, und die Arge war gewarnt, dass für sie 2014 Schluß ist. Dafür sind Verträge da, daß man sich darauf einstellt.
@Ewald Lühring
Sie irren, was angebliche Verträge angeht, denn die Arge hatte schon lange vor Jahresende angekündigt weiter die Abholung durchzuführen; das war alles rechtens was die Arge gemacht hat.
Einzig die Höhe der Gewinnbeteiligung wäre neu zu verhandeln gewesen – alles andere ist völliger Unsinn und entspricht nicht den Tatsachen.
Und was den Ratsbeschluß angeht ist der offenbar unter der Voraussetzung der völligen Ahnungslosigkeit zustande gekommen, denn nicht der ganze Rat hat dafür gestimmt – ein Teil hat nämlich gerechnet und ist zum Ergebnis gekommen dass das ein Schuss in den Ofen wird.
Zudem möchte ich daran erinnern, das die Verwaltung dem Rat sogar Informationen dazu vorenthalten hat und den Bürgern entgegen die Salamitaktik angewandt hatte.