Oldenburg (zb) Die ARGE Duales System Oldenburg hat in der vergangenen Woche förmlich Widerspruch gegen das zwei Tage zuvor ausgesprochene Verbot ihrer seit 2004 durchgeführten Altpapiersammlung erhoben. Damit ist klar, dass das Verbot nicht rechtskräftig, sondern Gegenstand eines langwierigen Rechtsstreites sein wird.
Sollte die Stadt Oldenburg dem Widerspruch nicht stattgeben, das heißt, das nicht Verbot aufheben, wird sich ein sogenanntes Hauptsacheverfahren vor den Verwaltungsgerichten anschließen.
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Parallel wird die ARGE in dieser Woche einen Eilantrag bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben, um noch vor dem seitens der Stadt vorgesehenen Verbotstermin (1. September) eine gerichtliche Entscheidung über die mangelnde Wirksamkeit des Verbots zu erwirken. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass die langjährige, von den Oldenburger Bürgern gut angenommene privatwirtschaftlich organisierte Sammlung der ARGE auch in den nächsten Jahren weiter durchgeführt werden darf und die von der ARGE geschaffenen Arbeitsplätze erhalten bleiben.
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