Auguststraße: CDU weist Vorwurf der Hetze zurück
Oldenburg (am/pm) In einem Interview über die geänderte Verkehrsregeln in der Auguststraße warfen Vertreter des Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC) Oldenburg der CDU-Fraktion Hetze vor. Dagegen wehrt sich jetzt die CDU-Fraktion in einem Schreiben an die Presse.
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„Die CDU ist an einer sachlich geführten Debatte zu dem Thema interessiert“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Olaf Klaukien, „und hat sich in der Vergangenheit sehr differenziert zu dem Miteinander von allen Fahrradfahrern und Autofahrern geäußert.“ Es gebe auch keine CDU-Position, die grundsätzlich das Radfahren auf der Straße verdamme.
Die CDU-Fraktion sei jedoch schon vor der Einführung der neuen Regelung skeptisch gewesen. Kritisiert wurde zunächst die irreführende Beschilderung der Auguststraße mit dem Schild „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“. Das erwecke den Eindruck, die Radfahrer seien in ihrer Entscheidung, die Fahrbahn zu benutzen, frei. Auch in der letzten Sitzung des Verkehrsausschusses hätten Vertreter der Verwaltung versucht, diesen Eindruck zu erwecken. „Das ist aber falsch“, sagte Klaukien. Der Fußweg dürfe nur von Radfahrern genutzt werden sofern diese eine Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern nicht überschreiten. Alle anderen müssten die Fahrbahn nutzen. Dies sei vielen nicht bewusst. „Gerade verkehrsschwächere Radfahrer werden durch die Regelung benachteiligt“, sagt Klaukien.
Und weiter wird mitgeteilt, dass das Ergebnis einer von der CDU durchgeführten Verkehrszählung eindeutig sei. „91 Prozent der Radfahrer nutzen weiterhin den Radweg, auch wenn sie die Höchstgeschwindigkeit überschreiten“. Dies geschehe meist aus Unwissenheit, die Nutzer des Fußweges setzten sich einem unnötigen Haftungsrisiko aus. „Unser Vorgehen hat nichts mit Hetze und Spaltung zu tun. Wir sehen einfach keinen Sinn darin, die Radfahrer auf die Straße zu zwingen“, ergänzte Klaukien. Dabei sei in Bezug auf die Auguststraße von vornherein klar gewesen, dass dies nur ein Test sei. Dieser müsse jetzt beendet werden.
28 Kommentare
30 in der auguststraße, geht’s noch?
Ja, und die Welt dreht sich weiter. Nur etwas leiser, sicherer und entspannter.
„Wir sehen einfach keinen Sinn darin, die Radfahrer auf die Straße zu zwingen.“
Hetze ist sicher übertrieben, aber ständig eine bewusste Irreführung und Verunsicherung der Bürger. Oder etwa unbewusst? Das wäre dann auf fehlendes Detailwissen zurückzuführen und die Sache noch schlimmer machen.
Die Radfahrer werden nicht auf die Fahrbahn gezwungen! Wie kann man das der CDU, der OOZ, der NWZ und den Gegnern der Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht endlich mal klar machen???
Die Radwegebenutzungspflicht ist ein Zwang. Die Aufhebung das genaue Gegenteil. Es besteht jetzt Wahlfreiheit! Es gibt keine Fahrbahnbenutzungspflicht!
Und genaue diese Aussage zur Wahlfreiheit ist eben nicht richtig. Wenn ich normal (=schneller als Schrittgeschwindigkeit) fahren will, dann muss ich auf die Straße.
..also alle wieder auf den Gehweg? Schnelle Radfahrende und schwere E-Bikes (Tempo 25!) treffen auf ältere und ganz junge MitbürgerInnen? Im Ernst Herr Klaukien, so geht es doch auch nicht.
Es hat sich doch faktisch nichts geändert. 9 % nutzen nur die Fahrbahn. Und wenn man mit den Nutzern spricht, dann hört man immer die gleichen Antworten: Wir wollen nicht auf die Fahrbahn, zu gefährlich, zu viele Autos, zu viele Abgase. Das kann man doch nicht ignorieren….
…ja aber warum denken denn Radfahrende, dass es auf der Straße gefährlich sei?! Vielleicht weil einige Autofahrende denken, dass die dort nichts zu suchen hätten? Wie wäre es mit mehr Aufklärung, z.B. in Zusammenarbeit mit dem ADFC?
Dass auf dem Gehweg direkt neben der Fahrbahn weniger Abgase eingeatmet werden sollen als auf dieser selbst, leuchtet mir gar nicht ein.
Herr Klaukien,
in ihrem Zitat sprechen sie allgemein von „die Radfahrer“, die nicht auf die Straße gezwungen werden sollen. Und das ist eben falsch. Da können Sie sich so nicht rausreden.
„Die Radfahrer“ haben die freie Wahl: Schritttempo auf dem Gehweg (im Übrigen nur, wenn das Vorhandensein von Fußgängern gegeben ist, ansonsten können Sie auch dort schneller fahren) oder frei gewähltes Tempo auf der Fahrbahn.
Hier der Text zu Anlage 2 StVO, lfd. Nr. 18 (Gehweg):
2. Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Demnach darf der Radfahrer definitiv nicht schneller fahren!
Herr Klaukien,
der Gehweg der Auguststraße stellt in großen Bereichen nicht die nötigen Bedingungen für einen Weg zur Verfügung, damit Radfahrer und Fußgänger diesen gemeinsam nutzen könnten. Eine Mischung von Fußgängern und Radfahrer ist auf jeden Fall zu vermeiden. Zudem birgt der jetzige Zustand der Nebenanlage und dessen Führung Gefahren für Radfahrer. Damit stehen die Chancen auf eine Wiedereinführung der Benutzungspflicht schon mal ganz schlecht. Oder wie wollen Sie das anstellen?
Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ ist ein Kompromiss, der so auf vielen Gehwegen in Oldenburg vorzufinden ist – leider. Wollen sie überall dort die Benutzungspflicht wieder einführen, und damit Radfahrer auf die nicht geeigneten Flächen zwingen?
Egal ob der Weg benutzungspflichtig ist, oder nur für den Radverkehr freigegeben ist. Im Falle eines Unfalls mit einem Fußgänger ist der Radfahrer haftbar. Fußgänger haben so oder so nicht die Pflicht auf Radfahrer zu achten. Der Radfahrer muss auf die Fußgänger achten und seine Fahrgeschwindigkeit entsprechend anpassen.
Von Politikern Ihres Formats erwarte ich eigentlich einen kreativen Vorschlag der allen Verkehrsteilnehmern gerecht wird.
Alexander Hesse
ADFC Oldenburg
Sie liegen falsch. Laut “Leitfaden Radverkehr” der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gilt auf Gehwegen mit Zusatzzeichen “Radverkehr frei” KEIN generelles Schritttempo. Nur “falls notwendig”:
http://itstartedwithafight.de/2014/02/19/niedersachsen-leitfaden-radverkehr/
Eine interessante Broschüre, allerdings in dem Punkt falsch. Die StVO ist da eindeutig und auch eine Broschüre kann die StVO nicht aushebeln.
Nehmen wir Herrn Klaunkien doch einfach nicht so ernst. Ist ja bald Fasching 😀 Täää Rääää
30 in der gesamten Stadt bitte, die Autobahnen ausgenommen. Abgesehen vom Liefer- und Entsorgungsverkehr müssen die Blechkaleschen auf den Strassen DEUTLICH reduziert werden. Ich fahre auch weiterhin auf der Strasse, wo ich darf oder wo der sog. Radweg eine Gefährdung darstellt.
Liebe OOZ, den Begriff ‚Hetze‘ habe Sie ins Spiel gebracht (Artikel vom 12.2.) und die ADFC Vertreter greifen dies leider leichtfertig auf:
„OOZ: Die gegenwärtige Debatte trägt doch nur dazu bei, die beiden Gruppen auseinander zu dividieren. Sie haben vollkommen unterschiedliche Interessen. Wäre es nicht an der Zeit, beide Gruppen ernst zu nehmen, statt sie gegeneinander aufzuhetzen?
ADFC Oldenburg: Hetze betreiben die Politiker – allen voran die Christdemokraten. Wir nehmen alle Verkehrsteilnehmer ernst und versuchen nicht diese in zwei Gruppen zu spalten, die es so auch gar nicht gibt!“
Die ADFC-Vertreter hätten Antworten können: „Streng genommen (aber zugegebenermaßen sehr geschickt formuliert) haben Sie (wem auch immer) Hetze vorgeworfen. Überhaupt klingt Ihre Frage sehr aufgeladen, so als wären Sie Tom Buhrow und würden einen störrischen Politiker festnageln wollen.“
Nun bringen Sie die ‚Hetze‘ auf die Titelseite und morgen dann wahrscheinlich wieder den Begriff ‚Ideologie‘.
Warum klären Sie denn nicht neutraler über die rechtliche Regelung zu Radwegbenutzungspflicht auf anstatt mit Suggestivfragen und billigen Tricks die ganze Debatte weiter unproduktiv anzuheizen? Sind Sie sich Ihrer Rolle als ‚vierte Gewalt‘ bewusst? Schade, sehr schade. Wir können nur hoffen, dass der Oldenburger Lokalteil wieder in Fahrt kommt.
die auguststrasse ist eng, das weiss jeder! vielleicht sollte mal der gedanke einer „EINBAHNSTRASSE“ ins visier genommen werden. dann haetten „die zufussgehenden“ den fussweg, „die radfahrenden“ wuerden auf der strasse fahren (in beide richtungen) „die autofahrenden“ haetten mehr platz zum ueberholen und braeuchten die radfahrenden nicht schneiden bzw. uebermaessig eng ueberholen. wer sich nun an den kopf fasst und sagt „EINBAHNSTRASSE GEHT DOCH GARNICHT“ den frage ich „WARUM NICHT“ die ganze verkehrssituation wuerde entspannt werden und genuegend bespiele fuer so eine verkehsfuehrung gibt es auch. ( sogar EINBAHNSTRASSEN MIT ZEITLICHEM RICHTUNGSWECHSEL )
den Vorschlag einer Einbahnstrassenführung finde ich gut, und diesen haben wir – der ADFC – auch so der Stadt vorgeschlagen. Leider wurde dieser Vorschlag abgelehnt, weil u.a. die Auguststraße eine Hauptverkehrsachse ist.
Gruß
Alex Hesse
ADFC Oldenburg
„““wer lesen kann ist eindeutig im vorteil“““ ich hab das mit dem „antworten“ ueberlesen….. zum thema “EINBAHNSTRASSE” und hauptverkehrsachse….. ein ausschnitt aus “wikipedia” ….Die Sierichstraße in Hamburg ist eine wichtige, zweispurige Durchgangs- und Verbindungsstraße zwischen der Hamburger Innenstadt und den nördlichen Stadtteilen – zusammen mit der Herbert-Weichmann-Straße in Uhlenhorst als ihrer südlichen Verlängerung. Sie verläuft östlich der Alster durch den Stadtteil Winterhude (Nordende, Südende) und ist einer der wenigen Straßenzüge in Europa, auf denen tageszeitabhängig die Fahrtrichtung gewechselt wird….. also, warum soll soetwas in oldenburg nicht machbar sein???????
Ach Herr Klaukin…. Sind sie wirklich thematisch so ahnunglos oder ist das alles nur Polemik und Populismus zum Zwecke Ihrer parteiinternen Profilierung? Ihr verkehrspolitisches Unwissen ist einfach erschreckend und mir graut davor, dass all ihre Behauptungen in dieser Stadt auch noch mediales und politisches Gehör finden… Selbst die CDU müsste doch besseres Personal aufbieten können…
Ich diskutiere gerne mit Ihnen, aber mir fehlen die Argumente bei Ihnen?!?
Herr Klaukien, die Benutzungspflicht wäre auf dieser Strecke widerrechtlich. Das wissen Sie ganz genau. Es war rechtlich gesehen überfällig, hier Wahlfreiheit zu schaffen. Die Benutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn der gemeinsame Fuß- und Radweg mindestens 2,50 Meter breit ist. Ist er dort aber nicht. Etwa 2 Meter breit ist der Bürgersteig dort – also deutlich zu schmal. Deswegen noch einmal ganz deutlich für Sie: Die Benutzungspflicht wird nicht zurückkommen, weil sie rechtlich gar nicht zulässig ist. Das sagen auch alle Urteile der letzten Jahre zu dem Thema. Bitte, nehmen Sie das endlich zur Kenntnis!
Was sie sagen, ist doch nicht richtig. Die in den Richtlinien zur StVO genannten und von Ihnen angeführten Mindestabstände sind Regelbeispiele („in der Regel“). Das heißt: Wenn es gute Gründe gibt, dann kann von Ihnen abgewichen werden.
Ich will noch mal eines betonen: Die CDU ist ja nicht grundsätzlich gegen Radfahrer auf der Fahrbahn. Aber die Auguststraße ist nun wirklich nicht dafür geeignet. Wir sprechen über 9.000 Fahrzeuge pro Tag. Das sind über sechs Fahrzeug pro Minute – im Schnitt. Dann ist die Auguststraße von der Breite und von der Linienführung her extrem problematisch. Ich weiß wovon ich spreche, ich fahre die Auguststraße mehrmals täglich und immer wieder erlebe ich gefährliche Situationen, an denen nicht nur die Autofahrer Schuld sind. Meistens ist eher keiner Schuld, sondern die gefährliche Situation ist der Unübersichtlichkeit und einer Falscheinschätzung der Situation geschuldet.
Die meisten gefährlichen Situationen entstehen für Radfahrer auf Bürgersteigen und eben nicht auf der Fahrbahn (und das auch, wenn man die vergleichsweise geringe Fahrbahnnutzung durch Radfahrer berücksichtigt). Wenn Ihnen tatsächlich an der Sicherheit der Radfahrer gelegen ist, wie Sie behaupten, dann müssten Sie eben gerade für die Fahrbahnnutzung werben, denn nach übereinstimmender Erkenntnis vieler, vieler Studien und Auswertungen der Unfallstatistik ist es heute unter Experten praktisch unstrittig, dass baulich getrennte Radwege oder gar Fußwege nicht zu weniger, sondern zu mehr Unfällen führen. Gerade die Auguststraße birgt hier zahlreiche Konfliktpunkte: An den vielen Kreuzungen, Grundstücksausfahrten und an den Haltestellen kann es zu Unfällen kommen. Demgegenüber sind Unfälle auf der Fahrbahn sehr selten. Es mag unschön sein, wenn ein Auto einen Fahrradfahrer auf der Fahrbahn zu eng überholt – in der Unfallstatistik spielt das allerdings nur eine sehr kleine Rolle. Es passiert auf der Fahrbahn nur wenig.
Und noch zu Ihrem Einwand, man könne bei guten Gründen von den Regelmaßen abweichen. Ich zitiere aus der Verwaltungsvorschrift:
„Ausnahmsweise und nach sorgfältiger Überprüfung kann von den Mindestmaßen dann, wenn es aufgrund der örtlichen oder verkehrlichen Verhältnisse erforderlich und verhältnismäßig ist, an kurzen Abschnitten (z. B. kurze Engstelle) unter Wahrung der Verkehrssicherheit abgewichen werden.“ (Zu § 2, Rnd. 20)
Der Bürgersteig ist in der Auguststraße aber nicht bloß „an kurzen Abschnitten“ zu schmal, sondern fast durchgehend auf der gesamten Strecke. Gehen Sie doch einmal hin und messen nach. Ihr Argument ist hier also offensichtlich falsch. Fazit: Eine Benutzungspflicht ist und bleibt widerrechtlich. Zumal die Mindestmaße der Verwaltungsvorschrift das absolute Minimum darstellen. Bei hohem Radverkehrsanteil sind diese Mindestmaße so oder so zu niedrig.
Herr Klaukien,
Bauliche Voraussetzungen für die Anordnung
Der Radweg soll bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllen (unter anderem: lichte Breite [befestigter Verkehrsraum plus Sicherheitsraum] mindestens 1,50 m bzw. 2,50 m bei gemeinsamen Fuß- und Radwegen, geradlinige Wegführung und „zumutbare Beschaffenheit“). Diese sind in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung festgelegt.
wenn man zuegig mit dem fahrrad die auguststrasse in richtung innenstadt befahren will, so ist dies auf dem gemeinsammen fuss-radweg nicht moeglich. wenn Sie mir da wiedersprechen, befahren Sie die auguststrasse nicht mit dem fahrrad.
Herr Klaukien, Zitat (Ich weiß wovon ich spreche, ich fahre die Auguststraße mehrmals täglich und immer wieder erlebe ich gefährliche Situationen, an denen nicht nur die Autofahrer Schuld sind. Meistens ist eher keiner Schuld, sondern die gefährliche Situation ist der Unübersichtlichkeit und einer Falscheinschätzung der Situation geschuldet……)
ich gehe mal davon aus, das Sie die auguststrasse nicht mehrmals taeglich mit dem fahrrad befahren. ich befahre auch mehrmals taeglich die auguststrasse, meisstens mit dem fahrrad. ich habe ehrlich gesagt noch keine situation erlebt in der ein radfahrer der die auguststrasse befuhr, einen autofahrer, der mit tempo ca 30 unterwegs war, gefaehrdet hat. fuer radfahrer die eine strasse in diesem fall die auguststrasse mit einer geschwindigkeit von 15-25 km/h befahren kann kaum eine unuebersichtliche bzw falsch eingeschaetzte situation entstehen. ich denke das die gefaehrlichen situationen wohl eher von den „stressgeplagten“ und „unter zeitdruck stehenden“ autoahrenden verursacht wird, denen der radfahrer einfach zu langsam ist. denn um den radfahrer so schnell wie moeglich zu ueberholen wird oft der „mindestabstand beim ueberholen von radfahrern“ und auch die „hoechstgeschwindigkeit“ oft nicht eingehalten und zusaetzlich haeufig ueberholt obwohl es der gegenvekehr eigentlich garnicht zulaesst. was dann natuerlich zu gefaehrlichen situationen fuehrt. der leittragende ist sowieso der radfahrer. er hat keine schutzhuelle um sich herum die ihn ggf. bei kontakt mit einem fahrzeug oder bei einem sturz schuetzt. selbst ein helm schuetz nur den kopf und auch den nicht 100 %ig.
zum thema „EINBAHNSTRASSE“ und hauptverkehrsachse….. ein ausschnitt aus „wikipedia“ ….Die Sierichstraße in Hamburg ist eine wichtige, zweispurige Durchgangs- und Verbindungsstraße zwischen der Hamburger Innenstadt und den nördlichen Stadtteilen – zusammen mit der Herbert-Weichmann-Straße in Uhlenhorst als ihrer südlichen Verlängerung. Sie verläuft östlich der Alster durch den Stadtteil Winterhude (Nordende, Südende) und ist einer der wenigen Straßenzüge in Europa, auf denen tageszeitabhängig die Fahrtrichtung gewechselt wird….. also, warum soll soetwas in oldenburg nicht machbar sein???????
….. und zum thema „die Auguststraße eine Hauptverkehrsachse“ …. dann muss der autovekehr halt auf die WIRKLICHEN hauptverkehrsachsen die da sind „autobahnring alexanderstr. bzw ammerlaender herrstrasse/ofenerstrasse“ ausweichen. (es besteht doch fuer den autoverkehr die moeglichkeit die innenstadt zu umfahren.) denn die die jetzt die radfahrer auf der auguststrasse hetzten oder bedraengen, sind ein grossteil autofahrer die mal eben schnell vom buergerbusch zum regierungsviertel bzw. zum maschweg wollen. warum ist es nicht machbar, dem autoverkehr zuzumuten die wirklichen hauptverkehrsachsen zu benutzen und fuer den fahrradverkehr und auch busvekehr eine verunftige und sicher befahrbare hauptverkehrsachse in die innenstadt zu schaffen? vielleicht weil immer noch „das auto“ in einger menschen kopf das wichtigste fortbewegungsmittel (selbst in der stadt) ist?
gab es in der auguststraße nennenswerte unfälle oder woher rührt diese diskussion?
Laut CDU soll der ‚Test‘ als gescheitert angesehen und die alte Situation wieder hergestellt werden.