Oldenburg

Behälter-Ident-System: Clevere Mülltonnen für 2023 geplant

Die bisherigen Gebührenmarken auf Müllbehältern haben in Oldenburg bald ausgedient. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bereitet die Einführung des Behälter-Ident-Systems für Rest- und Bioabfallbehälter vor. Foto: Masson-Simon

Die bisherigen Gebührenmarken auf Müllbehältern haben in Oldenburg bald ausgedient. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bereitet die Einführung des Behälter-Ident-Systems für Rest- und Bioabfallbehälter vor.
Foto: Masson-Simon

Oldenburg (cb/pm) Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) bereitet die Einführung eines sogenannten Behälter-Ident-Systems für Rest- und Bioabfallbehälter im Laufe des Jahres 2023 vor. Dabei werden künftig auf jede Mülltonne einmalig zwei Sicherheitsetiketten geklebt – mit einem verschlüsselten, individuellen Barcode und integriertem Transponder. Über eine entsprechende Software können die Etiketten vom Bordcomputer der Müllsammelfahrzeuge ausgelesen werden.

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AWB-Betriebsleiter Volker Schneider-Kühn erklärt: „Behälter-Identsysteme sind in der kommunalen Entsorgungswirtschaft keine Neuheit, sondern mittlerweile gängige Praxis. Sie sind flächenerprobt und in der Bevölkerung grundsätzlich anerkannt. Auch unser langer Testlauf, den wir seit 2019 mit etwa 4000 Behältern der GSG durchführen, hat uns überzeugt. Die Etiketten sind praktisch, haften gut und funktionieren im Zusammenspiel mit der Leseeinheit am Fahrzeug bei jeder Wetterlage.“

Vorteile des neuen Systems

Das wiederkehrende Aufkleben der Gebührenmarken entfällt für die Bürgerinnen und Bürger, denn die neuen Etiketten halten in der Regel mindestens zehn bis zwölf Jahre. Der AWB spart somit Kosten und Zeit für das Erstellen, Eintüten und Versenden der bisherigen Marken – und beugt Plakettenfälschungen vor. Zudem erkennt das Identifikationssystem an den Fahrzeugen zulässige und unzulässige Tonnen und stoppt beispielweise bei nicht bezahlten oder mehrfach in einem Abfuhrzyklus herausgestellten Behältern automatisch den Schüttvorgang.

Darüber hinaus kann die Fahrzeugbesatzung auch Besonderheiten, wie zum Beispiel Defekte am Behälter erfassen oder auch verweigerte Leerungen wegen Fehlbefüllung registrieren. So kann die versuchte und erfolgte Leerung der Behälter künftig sicher nachgewiesen werden. Durch das Umgehen von Mehrfachleerungen einzelner Behälter wird die Gebührengerechtigkeit erhöht. Und nicht zuletzt kann die EDV-Erfassung der Behälter sehr gut für die Tourenplanung und -steuerung genutzt werden.

Chiplösungen kommen nicht in Frage

„Andere Kommunen arbeiten auch mit Chiplösungen, die einmalig unter den Deckel geklemmt werden. Doch diese kommen in Oldenburg wegen der Eigentumsverhältnisse und unterschiedlicher Behälter- und Deckeltypen nicht in Betracht. Die Aufkleber hingegen passen auf alle verschiedenen Tonnenarten“, erklärt Schneider-Kühn.

Datenschutz

Auf dem Behälteretikett sind lediglich der Bereitstellungsort (zum Beispiel „Wehdestraße 70“), die Behältergröße (zum Beispiel „120 Liter“) und die Abfallfraktion (zum Beispiel „Bioabfall“) zu lesen. Diese sind bei den meisten Behältern ohnehin bereits ersichtlich, da sie in der Regel vor den angeschlossenen Grundstücken stehen. Zusätzlich ist ein QR-Code vorgesehen, mit dem die Internetseite des AWB aufgerufen werden kann.

Zusätzlich enthält das Etikett auf der Rückseite einen Transponder, auf dem ebenfalls die oben genannten Daten gespeichert sind. Ein Auslesen des Barcodes beziehungsweise Transponders durch Unberechtigte ist ausgeschlossen, es erfolgt keine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der Stadtverwaltung.

Kosten des neuen Systems

Im Jahr der Einführung belaufen sich die Kosten auf etwa 247.000 Euro. In den Folgejahren betragen sie zwischen 17.000 Euro und 33.000 Euro. In zehn Jahren summieren sich die Kosten auf rund 482.000 Euro.

Dagegen stehen in einer Zehnjahresbetrachtung Zusatzeinnahmen durch bisher unangemeldete Tonnen zwischen etwa 400.000 Euro und 1,2 Millionen Euro (der prognostizierte Anteil liegt zwischen 0,3 und 1 Prozent, in anderen Kommunen erfahrungsgemäß bis 5 Prozent).

Dazu kommen in zehn Jahren städtische Minderkosten im Rahmen des bisherigen Gebührenmarkensystems von etwa 132.000 Euro. In der Gesamtbetrachtung über einen Zeitraum von zehn Jahren wird der Gebührenhaushalt somit entlastet.

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