Oldenburg (zb) – In den Altpapierstreit kommt ein bisschen Bewegung. Heute erhielten die Stadt Oldenburg und die Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (ARGE) ein Schreiben eines Berichterstatters des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, in dem beiden Seiten ein gerichtliches Mediationsverfahren nahegelegt wird. Es ist zu vermuten, dass damit ein sehr langes und kompliziertes Verfahren abgekürzt werden soll.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte das von der Stadt Oldenburg ausgesprochene sofortige Sammelverbot, gegen das die ARGE gerichtlich vorgeht, im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Das heißt, die ARGE darf weiterhin bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren in der Stadt Oldenburg Papier sammeln. Die Stadt legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein. Das heißt, hier geht es lediglich um den Sofortvollzug und nicht um das Hauptverfahren, das weiter läuft.

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Sowohl Oberbürgermeister Jürgen Krogmann als auch Carsten Heine von der ARGE reagierten in einer ersten Stellungnahme offen auf den Vorschlag des Berichterstatters. „Ich habe grundsätzlich nichts gegen ein solches Verfahren einzuwenden“, erklärte Krogmann. Heine sieht das ähnlich. „Wir sind ja bereits in Gesprächen mit der Stadt, um Gemeinsamkeiten auszuloten.“

Während einer gerichtlichen Mediation würde das Gerichtsverfahren auf Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Einigen sich die beiden Parteien, käme es im besten Fall zu einer vollstreckbaren Vereinbarung. Somit wäre der Weg für einen gerichtlichen Vergleich offen. Die Klage könnte zurückgenommen werden. Würde die richterliche Mediation fehlschlagen, würde das Gerichtsverfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter fortgeführt werden.

Das Verwaltungsgericht Oldenburg ist im vergangenen Jahr der Argumentation der Stadt, die private Sammlung gefährde die Gebührenstabilität, nicht gefolgt. Schließlich habe die Stadt „das Entstehen einer Konkurrenzsituation bewusst in Kauf genommen“, heißt es in der Begründung. Deshalb werde ihre Sammlung durch die private nicht beeinträchtigt. Eine Untersagung ist nach Auffassung des Gerichts nur zulässig, um eine bereits bestehende öffentliche Sammlung zu sichern. Eine Untersagung sei jedoch nicht zulässig, um eine öffentliche Sammlung zu ermöglichen, stellt das Gericht klar.

2012 hatte der Rat der Stadt Oldenburg auf Empfehlung der Verwaltung beschlossen, ab 2014 eine eigene Papiersammlung vorzunehmen, um damit Geld in die leere Stadtkasse zu spülen und die Abfallgebühren stabil zu halten. Doch die Art und Weise wie die Verwaltung gegen die ARGE vorging, die bereits seit zehn Jahren im Stadtgebiet das Papier gesammelt hat, missfiel 60 Prozent der Oldenburger. Sie ignorierten die städtische Papiertonne, so dass laut Stadtverwaltung ein Defizit von rund 400.000 Euro entstand. Die Verwaltung hatte mit einer Mehrheit der Oldenburger für ihre städtische Papiertonne kalkuliert. Zudem hat die Stadt nicht nur für jeden Haushalt eine Tonne angeschafft und verteilt und dafür 1,484 Millionen Euro ausgegeben sondern auch noch Seitenlader für 754.710 Euro angeschafft.

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1 Kommentar

  1. Michael Reins
    20. Februar 2015 um 8.26 — Antworten

    Da kann man nur gespannt sein, ob man im Rat und in der Verwaltung den Wink mit dem Zaunpfahl auch wirklich versteht. Natürlich können jetzt die üblichen Sturköpfe versuchen, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, was dann aber – und da bin ich mir sicher – vom OVG verhindert werden wird. OB Krogmann hatte vor der Wahl angekündigt, das zukünftig mit mehr verstand gearbeitet werden soll; hier könnte man anfangen, um den Willen dazu zu zeigen.

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