Niedersachsen/am/pm – Das Land Niedersachsen ersetzt den Hochschulen die Einnahmen aus dem Wegfall der Studiengebühren zu 100 Prozent. Wenn die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/15 abgeschafft werden, bekommen die Hochschulen Studienqualitätsmittel in gleicher Höhe überwiesen. Dafür stellt das Land bis 2018 mehr als 450 Millionen Euro bereit.

„Die 450 Millionen Euro, die wir zusätzlich für die Hochschulen ausgeben, sind eine gute Investition in die Bildung. Mit diesem Geld werden wir die Studienbedingungen verbessert“, sagte die Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur, Gabriele Heinen-Kljajić, in Hannover. Durch die gesetzliche Einführung von Studienqualitätsmitteln wird gewährleistet, dass die Hochschulen alle Einnahmen dauerhaft und in voller Höhe aus dem Landeshaushalt ersetzt bekommen, die wegen der Abschaffung der Studiengebühren entfallen. „Damit behalten die Hochschulen in Niedersachsen Planungssicherheit“, freute sich der Präsident der Landeshochschulkonferenz (LHK), Professor Dr.-Ing. Dr. h.c. Jürgen Hesselbach. Zugleich werden die Studienqualitätsmittel dynamisch an die tatsächliche Zahl der Studierenden angepasst. Das Geld muss zweckgebunden eingesetzt werden, um die Qualität von Lehre und Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern.

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Daneben vereinbaren das Land Niedersachsen und die 21 Hochschulen einen Hochschulentwicklungsvertrag. Der gibt den Hochschulen weitere Planungssicherheit und schützt sie vor Kürzungen ihres Budgets. Der Vertrag soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und regelt auch die inhaltlichen Leitlinien zur Hochschulentwicklung. Es werden die Grundlagen für das Hochschulsteuerungs- und Hochschulfinanzierungssystem weiterentwickelt.

Zudem wird die Landesregierung die Studentenwerke finanziell stärker unterstützen und 1,8 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Ihre Finanzmittel steigen damit auf 16,3 Millionen Euro pro Jahr. Zusätzliche Mittel für die Universitätskliniken werden bereitgestellt. Göttingen und Hannover erhalten ingesamt rund elf Millionen Euro, insbesondere für den Ersatz maroder Medizingeräte. Außerdem werden die Qualitätsstandards zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden verbindlich eingeführt. Professorinnen und Professoren sollen künftig mit ihren Doktorandinnen und Doktoranden Betreuungsvereinbarungen abschließen. Über einen „Betreuungsschlüssel“ soll eine Obergrenze für die Anzahl der Promovierenden pro Professor festgelegt werden. Zudem müssen Promotionsverfahren künftig vollständig erfasst werden, was die Dauer oder die Abbruch- und Erfolgsqouten betrifft.

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