Forschungsprojekt über heimliche Spione
Werden Smart Cams unser tägliches Leben beeinflussen? Ein Forschungsprojekt an der Universität Oldenburg will das klären.
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
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Oldenburg / zb / pm – Kontinuierlich mit dem Internet verbundene kleine „Smart Cams“, also intelligente Kameras, die in Brillen oder Schmuck, an Fahrradhelmen oder Auto-Frontscheiben verborgen arbeiten, könnten schon bald das öffentliche Leben komplett digitalisieren. Doch was bedeutet das für unser tägliches Leben? Ein interdisziplinäres Forschungsprojekt an der Universität Oldenburg will das klären.
Sich daraus ergebende technische Chancen, gesellschaftliches Konfliktpotenzial und juristischer Regelungsbedarf stehen dabei im Mittelpunkt der Forschung. Von August an werden darin Wissenschaftler des federführenden Instituts für Rechtswissenschaften mit Partnern aus dem Institut für Sozialwissenschaften und dem An-Institut OFFIS zwei Jahre lang zusammenarbeiten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt Akronym für „Chancen und Risiken von Smart Cams im öffentlichen Raum“ (ChaRiSma) im Rahmen seiner Ausschreibung „Innovations- und Technikanalyse“ mit über 400.000 Euro.
Interessante Anwendungschancen für „Smart Cams“ sieht der Projektleiter und Rechtsinformatiker Prof. Dr. Jürgen Taeger in verschiedenen beruflichen Tätigkeiten und Ausbildungssituationen. „Die bedeutendsten Risiken bestünden in schwerwiegenden Eingriffen in Persönlichkeitsrechte von Menschen durch unbemerkte Bild- und Tonaufnahmen“, gibt der Wissenschaftler zu bedenken. „Der öffentliche Raum – sei es Markt- oder Parkplatz, Uni-Campus oder öffentlicher Nahverkehr, Sportveranstaltung oder Volksfest – droht sich in einen visuell und auditiv überwachten Raum zu verwandeln.“ Dabei sei die weitere Verwendung und Verknüpfung der erfassten Daten für Betroffene unkalkulierbar.
Zentrales Ziel des Projekts ist es, rechtliche Regelungserfordernisse zu bestimmen und aufzuzeigen, welche Regelungen die öffentliche Nutzung von Smart Cams sozialverträglich gestalten könnten. Dabei werden die Forscher sowohl die verfassungsrechtlichen Anforderungen als auch die technischen Gestaltungsmöglichkeiten einbeziehen.
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