Corona: Oldenburg wird Modellkommune
Oldenburg / Hannover (am/pm) Das niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium hat heute in Absprache mit den kommunalen Spitzenverbänden seine Entscheidung getroffen: Insgesamt können 14 Kommunen – darunter auch Oldenburg – Modellprojekte zur Öffnung von Läden, Kultur und Außengastronomie starten.
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Aurich, Achim, Braunschweig, Hansestadt Buxtehude, Cuxhaven, Einbeck, Emden, Hann. Münden, Hildesheim, Hansestadt Lüneburg, Nienburg/Weser, Norden und Oldenburg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue werden nun als erste Kommunen sichere Zone einrichten, um für Bürgerinnen und Bürger z.B. Einzelhandelsgeschäfte, die Außenbereiche von Restaurants und Cafés, Fitnessstudios, Kinos, Theater oder Galerien öffnen zu lassen. Der Zutritt zu einer sicheren Zone ist möglich, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt und die von der Kommune vorgegebene App zur Kontaktnachverfolgung genutzt wird.
Die Kritierien
Die Kriterien für die Zulassung waren ein überzeugendes Testregime, eine einsatzfähige digitale Kontaktnachverfolgung und die Untersuchung der Infektionsentwicklung vor Ort. Angesichts der Pandemielage und den Risiken einer dritten Infektionswelle in Niedersachsen wurden zunächst nur Kommunen zugelassen, die im Wesentlichen eine Inzidenz von 100 nicht überschreiten. Eine Verteilung über Niedersachsen wurde angestrebt.
Die Voraussetzungen
Für die Bewerbung mussten die Kommunen Voraussetzungen nachweisen: Vorlage eines Testkonzepts für ein abzugrenzendes Projektgebiet, Teilnahme an einem App-basierten System der digitalen Kontaktnachverfolgung (z.B. Luca-App), Konzept für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst u.a. zur Einhaltung der AHA- und Hygieneregeln sowie Einbindung des zuständigen Gesundheitsamtes. Das niedersächsische Modellprojekt war in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes geregelt worden.
Die Bedingungen
Wer in den Projektgebieten der Modellkommunen Geschäfte oder sonstige Einrichtungen betreten möchte, muss – ebenso wie Mitarbeitende – einen aktuellen negativen Antigen-Schnelltest nachweisen. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Zudem muss bei Zutritt die App für die Kontaktnachverfolgung aktiviert sein. Die Modellkommunen müssen sicherstellen, dass genügend Testkapazitäten da sind und die Auflagen befolgt werden. Für die bisher schon geöffneten Geschäfte gilt die Testpflicht nicht. Im Anschluss an die Modellprojekte werden die Kommunen einen ausführlichen Erfahrungsbericht vorlegen. Auch wissenschaftliche Begleituntersuchungen werden erstellt.
Strategien für weitere Öffnungen
Die Ergebnisse der Modellprojekte sollen den Weg weisen für sichere Zonen in ganz Niedersachsen. „Denn mit den Projekten untersuchen wir, wie die Öffnung einzelner Bereiche mit einer konsequenten Teststrategie und unter Einhaltung strenger Auflagen möglich ist. Wir wollen so die Grundlage für spätere kontrollierte und gezielte Lockerungen schaffen. Ziel ist es, Schritt für Schritt durch diese Pandemie zu kommen und eine gewisse Normalisierung unseres Lebens zu ermöglichen“, so Ministerin Daniela Behrens. „Wir wagen mit diesem Modellversuch ein Stück Normalität und hoffen, dass die Ergebnisse sehr bald für alle Kommunen übertragbar sein werden. Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat sich dafür eingesetzt, diesen Versuch auch in kleinen und mittleren Städten durchzuführen. Ich bin überzeugt, dass nach Einbindung einer digitalen Kontaktnachverfolgung gerade dort mit geringen Gefahren für eine Steigerung der Inzidenz der Einzelhandel geöffnet werden kann“, erklärt der Präsident des Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund, Dr. Marco Trips.
Start der Modellprojekte
Der Start der Modellprojekte ist unterschiedlich. Alle Kommunen wollen in den nächsten zwei Wochen beginnen. Die ausgewählten Kommunen legen nun Dauer und Geltungsbereich des Modellgebiets per Allgemeinverfügung fest.
Die Planungen
Beabsichtigt ist, insgesamt 25 Modellprojekte gleichmäßig verteilt auf die vier Ämter für regionale Landesentwicklung zuzulassen. Elf Modellprojekte sollen daher in einer zweiten Runde zugelassen werden. Über die Aufnahme in die zweite Runde wird bis 17. April entschieden. Zum 19. April tritt darüber hinaus die nächste Corona-Verordnung in Kraft. Die Modellprojekte bleiben Bestandteil.
17 Kommentare
Ich finde es unmöglich, dass die Gesundheit der Bürger für solche Experimente mit zweifelhaftem Ausgang aufs Spiel gesetzt wird. Anstatt die Pandemie zu bekämpfen versucht sich offenbar auch unser Stadtoberhaupt an dem wahnwitzigen Unterfangen, den Lockdown zu bekämpfen. Tja, wer sowas verantwortet wird meine Stimme nie wieder bekommen.
Ich glaube kaum, daß z.B. Dänemark leichtfertig die Gesundheit der Bürger aufs Spiel setzt. Das, was hier geplant ist, kommt dem dänischen Modell schon zumindest etwas nahe – und funktioniert dort ganz gut. Vor allem inhabergeführte kleinere Geschäfte und die Kultur insgesamt profitieren dort stark – statt endgültig ruiniert zu werden. Wie schrieb doch gerade ein ehemaliger Verfassungsrichter in einer anderen Zeitung? Es gibt noch andere Grundrechte außer der Gesundheit – die ohnehin ein Staat nun mal nicht wirklich verordnen kann.
Das setzt voraus, dass die Tests ohne Fehlerquote sind und nicht so hochsensibel sind, dass sie auf alles mögliche anschlagen. Beides ist jedoch nicht der Fall! Diskriminierung und Ausgrenzung zur Bereicherung einer Minderheit lässt grüßen!!! Leider wird es genug uninformierte Menschen geben, die sich derartig fernsteuern lassen und nicht erkennen, worum es hier wirklich geht. Das Gegenteil von Freiheit und Demokratie ist der Fall.
Menschenwerk ohne Fehlerquote gibt es nicht. Aber dass PCR-Tests bei sachgemäßer Anwendung in nennenswertem Umfang unzuverlässig sind, gehört zu den zahlreichen Mythen der Querdenker (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/tests-auf-sars-cov-2/pcr-test.html).
Wer das nicht weiß, sollte sich hier meiner Meinung nach nicht als „informiert“ brüsten. Auch nicht indirekt.
Angst ist sowieso und ganz grundsätzlich ein ganz schlechter Ratgeber.
„Seien wir ehrlich – leben ist immer lebensgefährlich.“
Erich Kästner
Wie gut, dass Sie nicht voreingenommen sind, liebe/r Helsinki. Die Informationen über Empfindlichkeit und Fehlerquoten gibt jedoch der Hersteller, vielleicht auch einfach mal genauer hinsehen vor einem Urteil. Neben Menschen, die einer Organisation namens Querdenken angehören, soll es übrigens auch den Menschenschlag geben, der von Natur aus des selbstständigen, hinterfragenden, zusammenhangerfassenden Denkens mächtig ist. 😉 Schubladendenken hingegen wird anderen selten gerecht, es wirkt nicht nur worthülsig voreingenommen, sondern mitunter sogar unsympathisch.
Das es nicht funktioniert sieht man am Beispiel Tübingen. Warum reicht nicht ein Modell-Projekt, warum muss jedes Land nun jeweils dutzende Modell-Projekte ins Leben rufen? Das Ergebnis werden mehr viel mehr Tote, viel mehr langzeiterkrankte Long-Covid Fälle und viel längere Einschränkungen für alle sein.
Was stören Politiker schon solche Kollateral-Schäden, wenn Sie im Anschluss an Ihre Karriere eine Zweitverwertung in der Wirtschaft benötigen…
Man kann echt nur zum Boykott der Innenstadt aufrufen bei solchen bescheuerten Ideen. Rund um Oldenburg richtig hohe Fallzahlen aber hey, wir machen die Stadt auf…
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_89778822/virologin-eckerle-rechnet-mit-politikern-ab-eindaemmung-war-nie-ziel-.html
Tja. da, genau DA, liegt das Problem. Wie sollen denn Politiker Wissenschaftlern „auf Augenhöhe begegnen“, wenn sie zu ungebildet, zu unintelligent und und viel zu feige sind? (Man erinnere sich mit Grausen an Laschets letztem Talk-Show Auftritt.)
Rostock und Tübingen, und vielleicht auch bald andere Gemeinden bzw. Regionen, werden zeigen, daß das, was Prof.Streeck z.B. längst angefordert hat, nämlich daß wir AUCH lernen müssen MIT dem Virus zu leben, sehr wohl möglich ist.
Der Coronawahn geht weiter, es hilft nur kompletter Boykott.
Wen oder was wollen Sie denn boykottieren?
Und mit welchem Ziel?
Na, der inhabergeführte Einzelhandel muß doch endgültig ruiniert werden, damit die international tätigen Logistiker noch mehr verdienen.
„Amazon schwimmt im Geld, der freie Geist verfällt – wohin trudelt die Welt…“
Dieter Hallervorden
„Der Führer liebt nur den,
der seine Büxe voll hat.“
Wolfgang Neuss; Liedtext im Film „Wir Wunderkinder“; 1958 (smily)
Es ist absolut menschenverachtend, den Zugang zu Grundrechten von Tests abhängig zu machen. Grundrechte gelten für alle ohne irgendwelche Bedingungen!!!! Die Verantwortlichen werden diesen Verstoß gegen die Menschenwürde noch beschämt bedauern. Denn irgendwann wird ein Gericht das kassieren und diese Politiker als Verstoßende gegen Art 1 GG „Die Menschenwürde ist unantastbar“ kennzeichen. Zu Recht! Menschenwürde und Grundrechte sind weder ertestbar noch käuflich!
Einfach nur noch im Internet bestellen. Sollen die Innenstädte doch pleite gehen. Ich werde nicht meine Menschenwürde durch Tests freikaufen. Die Zeche muss eh jeder Einzelne als Steuerzahler zahlen, da machen die paar Tausend pleite gegangenen Innenstadtläden auch nichts mehr aus…
Ob Franz oder Franka: Die Tests sollen lediglich sicherstellen, dass Sie keine Gefahr für andere darstellen. Da muss man nun wirklich kein Fass drum aufmachen.
Es sei denn, man hält sich selber für den Mittelpunkt der Welt…
Quatsch. Es geht ja nicht zuerst um die Tests, die ganz sicher sinnvoll sind. Es geht um die Ungleichbehandlung, die verfassungswidrig ist – und somit um Politiker und Parteien, die die man getrost und längst als bewußte Verfassungsfeinde betrachten kann. Wo ich, wie gerade eben, so einen Scheiß-Schukostecker kaufe ist dabei völlig egal – – – ach nee, doch nicht, im Internet sind die, trotz Versandkosten, sogar noch billiger als im Baumarkt „um die Ecke – und auch das sagt etwas über „unsere“ Politik aus.
https://www.welt.de/wirtschaft/article230098377/Corona-Krise-Zahl-der-Langzeitarbeitslosen-koennte-enorm-steigen.html
Erst denken, dann posten.
Danke, gleichfalls.
Solange wir in einer Gemeinschaft leben, gibt es keine absoluten Rechte. An keiner Stelle gestattet es die Verfassung einem einzelnen Individuum, seine (Grund-)Rechte in Bulldozermanier gegen die (Grund-)Rechte anderer durchzusetzen. Wenn Rechtsgüter kollidieren, auch solche mit Verfassungsrang, bedarf es immer der Abwägung, mit der Folge, dass eines der betroffenen Rechte ggf. zurücktreten muss. Schon aus diesem Grunde kann es niemals im Wortsinne eine „Gleich“behandlung geben.
Ob diese Abwägung im Zuge der Pandemiebekämpfung in allen Fällen vollkommen richtig ins Werk gesetzt wurde, werden evtl. spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zeigen. Diese sollten wir abwarten. Dass die Urteile sicher nicht so ausfallen werden, wie Franz/ Franka oder auch Sie sich das wünschen, wissen Sie aber vermutlich selber.