Oldenburg

Coronavirus: Stadt bewirbt sich um Teilnahme an Modellprojekt

Die Stadt Oldenburg hat sich beim Land Niedersachsen als Modellkommune beworben, um Geschäfte und Außengastronomie zu öffnen.

In der Innenstadt könnte die Außengastronomie wieder öffnen.
Foto: Katrin Zempel-Bley / Archiv

Oldenburg (pm) Die Stadt Oldenburg hat sich an diesem Mittwoch fristgerecht beim Land Niedersachsen als Modellkommune beworben, um drei Wochen lang Geschäfte und Außengastronomie in der Fußgängerzone sowie das Staatstheater für den Publikumsverkehr zu öffnen. „Wir haben ein ebenso detailliertes wie schlüssiges Konzept vorgelegt“, ist Oberbürgermeister Jürgen Krogmann überzeugt.

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Ein zeitlich begrenztes Zertifikat – der City-Pass – soll dabei als Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest vom gleichen Tage dienen. „Wir wollen die Lockerungen an verpflichtende Schnelltests koppeln. So sind Öffnungen verantwortungsvoll und sicher möglich. Wir möchten damit Wege aus der Krise aufzeigen und den Menschen ein Stück Lebensqualität zurückgeben“, betont Jürgen Krogmann. Die Maßnahmen bildeten „Instrumente für die Zukunft“ ab. Das Modellvorhaben könne eine Perspektive für die Zeit nach der „dritten Welle“ geben, um wieder Leben in die Innenstadt zu bekommen. Über allem stehe jedoch der Infektionsschutz. „Wir wollen unsere noch vergleichsweise moderaten Inzidenzwerte keinesfalls gefährden und werden die Entwicklung des Infektionsgeschehens genauestens im Blick haben“, so der Oberbürgermeister.

Oldenburg sieht sich als Modellkommune bestens präpariert: Die städtische – und vom City-Management Oldenburg, dem Staatstheater sowie zahlreichen Akteuren unterstützte – Initiative basiert auf einem umfangreichen Testkonzept mit bereits bestehenden Strukturen aus mehreren Testcentern und Drive-In-Stationen. Hinzukommen sollen Walk-In-Stationen in der Fußgängerzone und innenstadtnahe Bike-In-Stationen. Es ist geplant, dass an mindestens zwölf größeren Standorten im Stadtgebiet flächendeckend täglich mehrere tausend Corona-Tests ermöglicht werden. Ergänzt werden diese durch Testangebote in den Apotheken.

An vier Hauptzugängen der Fußgängerzone (Schlossplatz, Julius-Mosen-Platz, Waffenplatz und Lappan) würden Service-Stationen eingerichtet, an denen der City-Pass gegen Vorlage eines negativen Testergebnisses ausgehändigt werden soll. Die Berechtigung, Geschäfte, Straßencafés und das Theater zu besuchen, würde durch ein farblich leicht zu erkennendes Kontrollband am Handgelenk sichtbar gemacht werden. In unmittelbarer Nähe der Service-Stationen sollen ebenfalls kostenlose Corona-Antigen-Schnelltests (Bürgertests) möglich sein, sie sollen aber nach Möglichkeit schon vorher an einem der Standorte vor Besuch der Innenstadt absolviert werden.

Für die Innenstadt würde eine vollständige (medizinische) Maskenpflicht verfügt werden. Bei der digitalen Kontaktnachverfolgung käme die „luca App“ zum Einsatz, an die das städtische Gesundheitsamt bereits seit dem 24. März angebunden ist.

Eine Umsetzung plant die Stadt in Stufen. In den ersten Tagen würden Händler und Dienstleister sowie nach wenigen Tagen auch die Außengastronomie in der Fußgängerzone öffnen, die sich an dem System des City-Passes beteiligen, sowie das Staatstheater. Pässe gäbe es nur für Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz in Oldenburg oder einer direkt angrenzenden Gemeinde haben. Zudem könnte das Projektgebiet um Satellitenstandorte mit Testangeboten (Ikea, Möbel Buss und Famila Wechloy) erweitert werden, sobald die Landesverordnung dies zulässt. In einer weiteren Stufe nach einer Woche könnten auch Menschen aus benachbarten Landkreisen und Städten den City-Pass erhalten, sofern dort die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 liegt.

Ein weiterer Aspekt im Oldenburger Konzept: Durch eine enge Zusammenarbeit mit der Carl-von-Ossietzky-Universität soll die wissenschaftliche Begleitung des Modellvorhabens gewährleistet werden.

Das Niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerium will am Osterwochenende in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Auswahl der Modellkommunen entscheiden. Laut Verordnung ist theoretisch ein Beginn ab 6. April möglich, praktisch wird es wegen des organisatorischen Vorlaufes indes noch einige Tage dauern, bis die ausgewählten Kommunen mit der Umsetzung ihrer Konzepte beginnen werden.

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1 Kommentar

  1. Leopold Hannes Wikoster
    3. April 2021 um 12.40 — Antworten

    Schwachsinn

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